+ + + + Bewerbungen bis 3 Monate vor Projektbeginn, möglichst bis zum 1. Oktober des Vorjahres + + +
Das Förderprogramm zivik unterstützt weltweit zivile Akteur:innen dabei, Krisen vorzubeugen und Konflikte zu überwinden. Es trägt dazu bei, friedliche gesellschaftliche und politische Systeme zu schaffen und zu stabilisieren. Mit ihrem Engagement ergänzen Nichtregierungsorganisationen (NRO) das Handeln staatlicher Akteur:innen um wichtige Perspektiven und Akzente.
Ergänzend berät und vernetzt das Förderprogramm zivik zivilgesellschaftliche Akteur:innen und unterstützt sie bei der Evaluierung ihrer Projekte.
Gefördert werden Projekte der Krisenprävention, Konfliktbewältigung, Stabilisierung, Friedensförderung und Demokratieförderung von NRO, die in Krisen- und Konfliktgebieten tätig sind. Schwerpunktregionen sind Subsahara-Afrika, die SWANA-Region, Südosteuropa, die Ukraine, Belarus, der Südkaukasus sowie Projekte des Frauennetzwerks UNIDAS in Lateinamerika und der Karibik. In Ausnahmefällen akzeptiert das Förderprogramm zivik auch Projekte aus anderen Regionen.
Inhaltlicher Schwerpunkt der Projektförderungen ist die Resolution 2250 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu "Jugend, Frieden und Sicherheit".
Die Resolution betont die zentrale Rolle junger Menschen in Friedensprozessen und beruht auf fünf Säulen:
Das Förderprogramm zivik richtet sich an folgende Projekte und Einrichtungen:
Das Projekt passt in eines der folgenden Förderkonzepte des Auswärtigen Amts
Die Organisation ist mit dem Manual "Monitoring von Wirkungen (movie)" vertraut und wird ihre Wirkungsannahmen anhand des Manuals planen, überprüfen und auswerten:
Die Organisation ist mit den Grundsätzen der Projektförderung gemäß der Bundeshaushaltsordnung der Bundesrepublik Deutschland vertraut und wird diese einhalten:
Die Organisation erbringt folgende Nachweise:
Die Organisation kann ausdrücklich bestätigen,
Folgende Regelungen werden von der Organisation erwartet:
Weiterhin gilt für Organisationen, die in der Vergangenheit bereits erfolgreich gefördert wurden:
Die Projektskizze ist Grundlage für eine Beratung.
Das Team des Förderprogramms zivik prüft vorab, ob sich das Projekt durchführen lässt und ob die Förderung realistisch ist. Grundlage dafür ist das Förderkonzept des Auswärtigen Amts.
Die Projektskizze in einem Umfang von maximal 3 Seiten ist als Datei an zivik(at)ifa.de zu senden. Eine Vorlage steht im Downloadbereich zur Verfügung. Die Organisation erhält eine Eingangsbestätigung der Projektskizze und eine Einschätzung zur Fördermöglichkeit für das Projekt. Bis zur Rückmeldung kann der Prozess mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Nach einer positiven Rückmeldung auf die Projektskizze ist der nächste Schritt, den Antrag zu stellen. Anderenfalls erfolgt eine kurze Information, dass eine Antragstellung nicht möglich oder aussichtsreich ist. Eine ausführlichere Beratung kann das Team des Förderprogramms zivik in diesem Fall aus Kapazitätsgründen nicht leisten.
Der Antrag besteht aus drei Dokumenten:
Der ausgefüllte Antrag wird per E-Mail an zivik(a)ifa.de geschickt.
Bitte beachten Sie, dass es notwendig ist, vorab eine Projektskizze einzureichen, und planen Sie vor der Antragstellung ausreichend Zeit für die Beratung über die Projektskizze ein. Für einen Projektbeginn im Januar oder Februar empfiehlt sich die Einreichung der Projektskizze im Juni/Juli des Vorjahres. Für die Projektumsetzung in ISR/PSE müssen die Skizzen spätestens bis Ende Juli des Vorjahres vorliegen, unabhängig vom Datum des Projektbeginns.
Der vollständige Antrag ist spätestens drei Monate vor Projektbeginn einzureichen.
Für einen Projektbeginn im Januar oder Februar muss der Antrag spätestens bis 1. Oktober des Vorjahres eingehen.
Auch für Projekte, die zu einem späteren Zeitpunkt beginnen sollen, bitten wir um die Antragstellung bis 1. Oktober des Vorjahres.
Auf die Einreichung eines Förderantrags folgen eine Eingangsbestätigung, in der Regel spezifische Nachfragen und am Ende eine Förderzusage oder -absage. Der Vorbereitungs- und Entscheidungsprozess nimmt in der Regel mehrere Wochen in Anspruch.
Bei erfolgreichen Projekten sind Folgeförderungen für einen Zeitraum von insgesamt bis zu drei Jahren möglich.
Noch Fragen? Schau in unsere FAQ.