Ausstellungs­förderung

Ausstellungsansicht mit Blick auf einen Servierwagen mit großem Plüschhasen und Hai links und einer Leuchtinstallation rechts im Foto
Ausstellungsansicht, Cosima von Bonin: Songs for Gay Dogs, 11.10.2024 — 02.03.2025, Mudam Luxembourg; Photo: Mareike Tocha © Mudam Luxembourg

+ + + Die Frist zur Einreichung von Förderanträgen für Projekte mit geplanter Durchführung im Kalenderjahr 2027 wird bis zum 31. Januar 2026 auf dieser Website bekanntgegeben + + +

Förderanträge für Projekte mit geplanter Durchführung im Jahr 2026 können nicht mehr entgegengenommen werden. 

Wir empfehlen, sich regelmäßig über aktuelle Fristen und Hinweise zum Antragsverfahren auf unserer Website zu informieren.


 

Internationale Sichtbarkeit für zeitgenössische Kunst aus Deutschland

Das ifa versteht Zeitgenössische Kunst als Resonanzraum gesellschaftlicher Debatten und als bedeutsames Kommunikationsmittel in öffentlichen Diskursen. 

Die Programmlinie "Ausstellungsförderung" ist ein wichtiges Element der Außenkulturpolitik zur Stärkung des interkulturellen Dialogs. 

Das ifa fördert Ausstellungen, die ein breites Spektrum gesellschaftlich relevanter Themen umfassen, transdisziplinäre Ansätze verfolgen und sich mit aktuellen sozialen, kulturellen oder ökologischen Fragen auseinandersetzen. 

Ziel der Förderung ist es, Kunst aus Deutschland über die Landesgrenzen hinaus sichtbar machen, den internationalen Austausch zu stärken und gesellschaftlich relevante Themen in den globalen Dialog einzubringen. Das Förderprogramm Ausstellungsförderung unterstützt bildende Künstler:innen in Form von Zuschüssen für Reise, Kunsttransport und Miete für technisches Equipment zur Ausstellungspräsentation.

An wen richtet sich das Programm?

Das Programm richtet sich an zeitgenössische bildende Künstler:innen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und Teil der deutschen Kunstszene sind. Eine Förderung im Herkunftsland ist ausgeschlossen.

Für welche Ausstellungsformate ist ein Antrag möglich?

  • Einzel- und Gruppenausstellungen im Ausland in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Kunstinstitutionen
  • Biennalen und andere kuratierte internationale Ausstellungsformate, die den interkulturellen Austausch und die Sichtbarkeit von Kunst aus Deutschland unterstützen

Was sind die Voraussetzungen?

  • Einladung durch eine nicht-kommerzielle Institution im Ausland zu einem konkreten Ausstellungsvorhaben (Verkauf der Kunstwerke ausgeschlossen)
  • Die ausstellende Institution fordert keine Gebühren oder sonstige finanzielle Beteiligungen von den eingeladenen Künstler:innen und erbringt darüber hinaus unentgeltlich Eigenleistungen
  • Das Projekt entspricht einem hohen künstlerischen Standard und setzt sich mit gegenwärtig gesellschaftsrelevanten Themen auseinander
     

Was beinhaltet die Förderung?

  • Zuschüsse zu den Kosten für die An- und Abreise sowie Übernachtung und Verpflegung der Künstler:innen
  • Zuschüsse zu den Transportkosten für Kunstwerke und Ausstellungsmaterialien
  • Zuschüsse zu den Kosten für die Miete technischer Geräte, die für die Präsentation der Ausstellung erforderlich sind 

Was ist darüber hinaus zu beachten?

  • Die Erstattung des bewilligten Förderbetrages erfolgt unter Einhaltung der Bundeshaushaltsordnung und des Bundesreisekostengesetzes nur nach Vorlage entsprechender Rechnungsbelege
  • Eingereichte Antragsunterlagen werden nicht zurückgeschickt
  • Eine Projektförderung außerhalb des Bewilligungszeitraums ist ausgeschlossen
  • Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen. Es wird empfohlen sich an den DAAD zu wenden
  • Eine finanzielle Förderung sowohl durch das Auswärtige Amt und/oder das Goethe-Institut und das Institut für Auslandsbeziehungen ist nicht zulässig
     

Antragsprozess

Wie erfolgt die Antragsstellung?

  1. Zugang zur Online-Bewerbung über das Antragssystem anfordern
  2. Link in der erhaltenen E-Mail öffnen und einen neuen Online-Antrag anlegen
  3. Antrag vollständig  ausfüllen (Zwischenspeicherung ist möglich) und online einreichen
  4. Antrag anschließend ausdrucken, unterschreiben und per Post an das ifa senden:


    ifa - Institut für Auslandsbeziehungen
    Ausstellungsförderung
    Charlottenplatz 17
    70173 Stuttgart

Welche Antragsunterlagen werden benötigt?

  • Offizielle Einladung der ausländischen Ausstellungsinstitution
  • Allgemeine Informationen über die einladende Institution (z.B. Profil, Programm, bisherige Ausstellungen); Link zur Webseite der Institution kann im Antrag eingefügt werden
  • Künstlerische Vita und Ausstellungsverzeichnis aller Künstler:innen, für die eine Förderung beantragt wird
  • PDF-Datei mit Anschauungsmaterial zum geplanten Projekt sowie Dokumentationen früherer künstlerischer Arbeiten der betreffenden Künstler:innen (max. 2 MB). Im Antrag können Links zu Künstlerwebseiten und Audio- sowie Videoarbeiten eingefügt werden. Eine Datei mit Material zu allen Künstler:innen ist möglich und gewünscht
  • Jeweils drei Vergleichsangebote für Reise- und Transportkosten sowie – sofern erforderlich – für die Anmietung technischer Geräte zur Präsentation der Ausstellung

Welche Antragsabgabefristen sind zu beachten?

  • Die Antragstellung ist einmal jährlich möglich
  • Die Abgabefrist ist jeweils der 15. Juli und gilt für Projekte im gesamten Folgejahr
  • Der Antrag muss im Antragssystem bis zum Ablauf dieser Frist eingereicht sein
  • Das Antragsformular muss ausgedruckt und unterschrieben postalisch geschickt werden – es gilt das Datum des Poststempels, später abgeschickte Anträge können nicht berücksichtigt werden

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

  • Alle Antragstellenden erhalten innerhalb von drei Monaten eine schriftliche Zu- oder Absage
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
  • Die getroffene Entscheidung wird nicht begründet
  • Abgelehnte Anträge können kein weiteres Mal eingereicht werden

Impressionen und Beiträge

Kontakt

Ingrid Klenner

Charlottenplatz 17
D-70173 Stuttgart

Anna Stergel

Charlottenplatz 17
D-70173 Stuttgart

Telefon: +49.711.2225.132

Sprechzeiten

Telefonische Sprechzeiten für Beratungs- und Informationsgespräche:
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