Was sind die Fördervoraussetzungen?
- Hoher Qualitätsstandard des künstlerischen Projektvorhabens.
- Einladung durch eine nicht-kommerzielle ausländische Ausstellungsinstitution (keine Privatgalerie).
- Das Projektvorhaben darf nicht im kommerziellen Rahmen realisiert werden. Ein Verkauf der Kunstwerke schließt eine Förderung aus.
- Nennenswerte finanzielle und/oder anderweitige Eigenleistungen durch die ausstellende ausländische Institution.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Künstlerinnen und Künstler.
- Kuratorinnen und Kuratoren.
- Die ausstellende Institution.
- Bei Anträgen zu Biennalen oder Gruppenausstellungen mit Beteiligung mehrerer Künstler/-innen für die eine Förderung beantragt wird, ist ein Gesamtantrag für den deutschen Beitrag zu stellen. Sollte das nicht möglich sein, bitten wir um Rücksprache.
Kann ein Antrag für die Ausgaben von Kuratorinnen und Kuratoren gestellt werden?
- Kuratoren/-innen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Werden auch Artist-in-Residence-Aufenthalte unterstützt?
- Nein. Es kann ggfs. ein Antrag für eine im Anschluss folgende Ausstellung gestellt werden, sofern diese der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Werden auch Projekte aus den Bereichen Tanz, Theater, Film etc. unterstützt?
- Nein, es werden ausschließlich Projekte im Bereich Bildende Kunst unterstützt.
Kann ich als Student-/in einen Antrag stellen?
- Nein, zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Studium abgeschlossen sein. Studierenden wird empfohlen, sich an den DAAD (www.daad.de) zu wenden.
Kann ich mehrere Anträge gleichzeitig stellen?
- Ja, wenn es sich um verschiedene Projekte handelt.
- Nein, wenn das gleiche Projekt zusammenhängend an verschiedenen Orten gezeigt wird. Dann sollten Sie nur einen Antrag stellen.
Bietet das ifa weitere Förderprogramme im Bereich Bildende Kunst an?
- Ja, es gibt eine weitere Fördermöglichkeit. Das Programm Künstlerkontakte unterstützt Reisen und Arbeitsaufenthalte für Kunst- und Kulturschaffende aus Transformations- oder Entwicklungsländern, die ein Projekt in Deutschland durchführen wollen.
- Auch für deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Kunst- und Kulturschaffende besteht die Möglichkeit über Reisekostenzuschüsse Kontakte in Entwicklungs- und Transformationsländern herzustellen. Sollte bei Bildenden Künstlern oder Künstlerinnen aus Deutschland auch eine Ausstellung stattfinden, dann müssen sie einen Antrag über das Programm „Ausstellungsförderung“ stellen.
Kann ich einen Antrag bei „Künstlerkontakte“ und „Ausstellungsförderung“ gleichzeitig stellen?
- Ja, jedoch ausschließlich für unterschiedliche Ausgaben im Projekt. Bitte halten Sie in diesem Fall zunächst Rücksprache mit uns.
Kann ich mich parallel bei anderen Förderorganisationen bewerben?
- Ja. Die Organisationen, bei denen ebenfalls eine Förderung beantragt wird, müssen unter Punkt 5.2.2 des Antrages angegeben werden.
Für welche Projektzeiträume gelten die Antragsfristen? - Abgabefrist 31. Januar (Poststempel): Gilt für Projekte, die frühestens ab Juni desselben Jahres stattfinden. Im Falle einer Förderung werden nur Rechnungen akzeptiert, die nach dem Bewilligungsdatum angefallen sind. Die Entscheidung über eine Förderung wird bis spätestens 30. April getroffen.
- Abgabefrist 15. August (Poststempel): Gilt für Projekte, die frühestens in der ersten Hälfte des Folgejahres stattfinden. Beginnt das Projekt im Dezember des aktuellen Jahres und findet zum größten Teil auch im folgenden Jahr statt, können Sie einen Antrag zur Abgabefrist 15. August stellen. Im Falle einer Förderung werden nur Rechnungen akzeptiert, die nach dem Bewilligungsdatum angefallen sind. Die Entscheidung über eine Förderung wird bis spätestens 15. November getroffen.
Mein Projekt hat bereits vor der Antragsfrist begonnen. Kann ich dafür noch Förderung beantragen?
- Nein. Für ein bereits begonnenes Projekt kann keine Förderung mehr beantragt werden.
- Ein bereits vor der schriftlichen Zusage begonnenes Projekt kann nachträglich nicht mehr gefördert werden.