Zum Seiteninhalt springen Zum Footer springen

Ausstellungs­förderung

Bitte aktuellen Hinweis beachten: Antragsfrist zum 15. August 2024 entfällt

Projekte für die erste Jahreshälfte 2025 können leider nicht unterstützt werden. Die Revision und Aktualisierung des Förderprogramms Ausstellungsförderung erfordert die Aussetzung der aktuellen Antragfrist. 

Zeitgenössische Künstler:innen im Ausland

 

Zeitgenössische Kunst versteht das ifa als ein wichtiges Medium im interkulturellen Dialog.

Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Künstler: innen dabei, ihre Arbeit international in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Institutionen zu zeigen.

Anträge für ein konkretes Ausstellungsvorhaben im Ausland können zwei Mal im Jahr gestellt werden.

Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten, Kunsttransporte und Mietkosten für technische Geräte, die für die Durchführung der Ausstellung anfallen, können im Rahmen des Förderprogramms gewährt werden, vorausgesetzt dass ein Antrag innerhalb der Einreichungsfristen eingereicht und positiv entschieden wird.

Bei Anträgen zu Biennalen oder anderen Gruppenausstellungen ist ein Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Bildenden Künstler:innen erwünscht.

An wen richtet sich das Programm?

  • Das Programm richtet sich an zeitgenössische deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Bildende Künstler: innen
  • Künstler:innen müssen zusätzlich von einer nicht-kommerziellen Institution im Ausland eingeladen sein, ein konkretes Ausstellungsvorhaben zu realisieren
  • Es können Anträge gestellt werden für Einzelausstellungen und Teilnahmen an international besetzten Ausstellungsprojekten, wie beispielsweise Biennalen, die außerhalb von Deutschland stattfinden.

Was beinhaltet die Förderung?

  • Kosten, die für den Transport entstehen
  • Reise- und Aufenthaltskosten der Künstler:innen
  • Mietkosten für technische Geräte, die für die Ausstellungspräsentation benötigt werden

FAQs

Fragen zum Förderprogramm

Was sind die Fördervoraussetzungen?

  • Hoher Qualitätsstandard des künstlerischen Projektvorhabens.
     
  • Einladung durch eine nicht-kommerzielle ausländische Ausstellungsinstitution (keine Privatgalerie).
    • Das Projektvorhaben darf nicht im kommerziellen Rahmen realisiert werden. Ein Verkauf der Kunstwerke schließt eine Förderung aus.
       
  • Nennenswerte finanzielle und/oder anderweitige Eigenleistungen durch die ausstellende ausländische Institution.
     

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Künstler:innen
     
  • Kurator:innen
     
  • Die ausstellende Institution.
     
  • Bei Anträgen zu Biennalen oder Gruppenausstellungen mit Beteiligung mehrerer Künstler:innen für die eine Förderung beantragt wird, ist ein Gesamtantrag für den deutschen Beitrag zu stellen. Sollte das nicht möglich sein, bitten wir um Rücksprache.
     

Kann ein Antrag für die Ausgaben von Kurator:innen gestellt werden?

  • Kurator:innen sind von der Förderung ausgeschlossen.
     

Werden auch Artist-in-Residence-Aufenthalte unterstützt?

  • Nein. Es kann ggfs. ein Antrag für eine im Anschluss folgende Ausstellung gestellt werden, sofern diese der Öffentlichkeit zugänglich ist.
     

Werden auch Projekte aus den Bereichen Tanz, Theater, Film etc. unterstützt?

  • Nein, es werden ausschließlich Projekte im Bereich Bildende Kunst unterstützt.
     

Kann ich als Student:in einen Antrag stellen?

  • Nein, zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Studium abgeschlossen sein. Studierenden wird empfohlen, sich an den DAAD (www.daad.de) zu wenden.
     

Kann ich mehrere Anträge gleichzeitig stellen?

  • Ja, wenn es sich um verschiedene Projekte handelt.
     
  • Nein, wenn das gleiche Projekt zusammenhängend an verschiedenen Orten gezeigt wird. Dann sollten Sie nur einen Antrag stellen.
     

Bietet das ifa weitere Förderprogramme im Bereich Bildende Kunst an?

  • Ja, es gibt eine weitere Fördermöglichkeit. Das Programm Künstlerkontakte unterstützt Reisen und Arbeitsaufenthalte für Kunst- und Kulturschaffende aus Transformations- oder Entwicklungsländern, die ein Projekt in Deutschland durchführen wollen.
     
  • Auch für deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Kunst- und Kulturschaffende besteht die Möglichkeit über Reisekostenzuschüsse Kontakte in Entwicklungs- und Transformationsländern herzustellen. Sollte bei Bildenden Künstlern oder Künstlerinnen aus Deutschland auch eine Ausstellung stattfinden, dann müssen sie einen Antrag über das Programm "Ausstellungsförderung" stellen.
     

Kann ich einen Antrag bei "Künstlerkontakte" und "Ausstellungsförderung" gleichzeitig stellen?

  • Ja, jedoch ausschließlich für unterschiedliche Ausgaben im Projekt. Bitte halten Sie in diesem Fall zunächst Rücksprache mit uns.
     

Kann ich mich parallel bei anderen Förderorganisationen bewerben?

  • Ja. Die Organisationen, bei denen ebenfalls eine Förderung beantragt wird, müssen unter Punkt 5.2.2 des Antrages angegeben werden.

    Für welche Projektzeiträume gelten die Antragsfristen?
  • Abgabefrist 31. Januar (Poststempel): Gilt für Projekte, die frühestens ab Juni desselben Jahres stattfinden. Im Falle einer Förderung werden nur Rechnungen akzeptiert, die nach dem Bewilligungsdatum angefallen sind. Die Entscheidung über eine Förderung wird bis spätestens 30. April getroffen.
  • Abgabefrist 15. August (Poststempel): Gilt für Projekte, die frühestens in der ersten Hälfte des Folgejahres stattfinden. Beginnt das Projekt im Dezember des aktuellen Jahres und findet zum größten Teil auch im folgenden Jahr statt, können Sie einen Antrag zur Abgabefrist 15. August stellen. Im Falle einer Förderung werden nur Rechnungen akzeptiert, die nach dem Bewilligungsdatum angefallen sind. Die Entscheidung über eine Förderung wird bis spätestens 15. November getroffen.
     

Mein Projekt hat bereits vor der Antragsfrist begonnen. Kann ich dafür noch Förderung beantragen?

  • Nein. Für ein bereits begonnenes Projekt kann keine Förderung mehr beantragt werden. 
  • Ein bereits vor der schriftlichen Zusage begonnenes Projekt kann nachträglich nicht mehr gefördert werden.  

Antrag

Wie werden die Anträge gestellt?

  • Über unser Online-Antragssystem . Es werden nur Anträge berücksichtigt, die postalisch mit Originalunterschrift eingereicht werden. 

In welchen Sprachen können Anträge gestellt werden?

  • Anträge können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Wie stelle ich mein Projekt im Antrag dar?

  • Unter Punkt 4 im Antragsformular (Projektbeschreibung) müssen Sie ihr Vorhaben in Form eines zusammenhängenden Textes darstellen. Die Projektidee und ihre Umsetzung sollten so dargestellt werden, dass sich die Jury ein realistisches Bild von Ihrem Vorhaben machen kann. Vermeiden Sie Anträge im Stil von Essays. 
     
  • Mit der Projektbeschreibung erwarten wir eine kurze aussagekräftige Zusammenfassung des Projektes thematisch/inhaltlich (max. 2.700 Zeichen inkl. Leerzeichen). Diese sollte folgende Punkte miteinschließen: 
    • Konkretes Ziel, Zielgruppe und geplante Wirkung für Ihr Vorhaben.  
    • Motivation der Zusammenarbeit mit geplantem Projektpartner, Nennung früherer Kooperationen.
       

Welche Anforderungen werden an das Einladungsschreiben der einladenden Institution gestellt?

  • In dem unterzeichneten Schreiben sollte die einladende Institution das Projektvorhaben mit Namensangabe aller eingeladenen Künstler:innen und dem dafür vorgesehenen Zeitraum bestätigen.
  • Es sollten bereits im Einladungsschreiben Informationen über den rechtlichen Status der Institution (gemeinnütziger Verein, Stiftung, Künstlervereinigung etc.) angegeben werden.

Wie werden Entscheidungen über eingereichte Anträge getroffen?

  • Eingereichte Anträge werden einer Fachjury vorgelegt. Über eine Förderung wird auch unter Berücksichtigung der für diesen Zweck verfügbaren ifa-Haushaltsmittel und in Relation zu anderen Anträgen entschieden.
     

Wie erfahre ich, wann die Entscheidung getroffen wird?

  • Alle Bewerber:innen erhalten innerhalb von drei Monaten nach der Abgabefrist eine schriftliche Zu- oder Absage.
     

Kann ich Unterlagen nachreichen?

  • Wenn der Antrag fristgemäß vorliegt, können Unterlagen in Ausnahmefällen und nur nach Rücksprache zeitnah nachgereicht werden.

Finanzierungsplan

Welche Kosten sind im Rahmen allgemeiner Fördergrundsätze zuwendungsfähig?

  • Zuschüsse können für Ausgaben in den Bereichen Reise-, und Aufenthalt, Transport der Kunstwerke, sowie die Miete technischer Geräte beantragt werden. Es werden ggfs. nur anteilige Ausgaben in den Förderbereichen bewilligt.

Kann ich Tagegeld beantragen?

  • Ja, für Verpflegung kann Tagegeld beantragt werden. Im Falle einer Förderung kann ein Tagegeld maximal für 14 Tage bewilligt werden. Die Höhe des Satzes richtet sich nach den Richtlinien des Bundes. Die aktuellen Tagessätze finden Sie als Download auf unserer Internetseite.

Ich benötige für mein Projekt auch Mittel für die Produktion. Kann ich diese Ausgaben zusätzlich beantragen?

  • Nein, für Material,- Druck- oder Produktionskosten können keine weiteren Mittel beantragt werden.

Für welche Kostenpunkte muss ich Angebote beifügen und in welcher Form?

  • Für Flug-, Transport- und Mietkosten für technische Geräte jeweils drei Angebote im digitalen Antragssystem hochladen (siehe Upload-Bereich).
     
  • Angebote aus dem Internet werden akzeptiert.
     
  • Für Fahrten mit dem Zug oder privaten Pkw zum Ausstellungsort benötigen wir keine Vergleichsangebote.
     
  • Falls Künstler:innen im gleichen Zeitraum aus mehreren deutschen Städten anreisen, ist es ausreichend, insgesamt drei Flugangebote von einem deutschen Flughafen einzureichen.

Wie muss mein Kosten- und Finanzierungsplan aussehen?

  • Unter Punkt 5. im Antrag finden Sie einen detaillierten Finanzierungsplan für die Kosten, für die Förderung beantragt wird.

Was ist die gesetzliche Grundlage für die Förderung? 

  • Im Rahmen eines geförderten Projektes dürfen nur jene Ausgaben aus Fördermitteln getätigt werden, die mit den allgemeinen Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung in Einklang stehen (siehe: www.gesetze-im-internet.de/bho).

Projektförderung

Wann darf ich mit dem Projekt beginnen?

  • Es darf erst nach schriftlicher Zusage des ifa mit dem beantragten Projektteil begonnen werden.
     
  • Es können nur Ausgaben erstattet werden, die nach der Zusage des ifa angefallen sind. Beispielsweise dürfen beantragte Flüge erst nach schriftlicher Förderzusage gebucht werden, wenn die Flugkosten von uns erstattet werden sollen.
     

Wann kann ich Geld für mein gefördertes Projekt abrufen?

  • Wir erstatten die Fördersumme nach Zusendung der Originalrechnungen.
     
  • Für Aufenthaltskosten können Sie formlos einen Vorschuss beantragen, der Ihnen etwa zwei Wochen vor Abreise überwiesen wird.
     
  • Rechnungen, datiert vor der schriftlichen Zusage, können nicht erstattet werden.

Wie muss die Abrechnung eines Projektes ablaufen?

  • In der Fördervereinbarung werden Sie über die Fördersumme und die Zahlungsmodalitäten informiert. Wichtige Hinweise zur Abrechnung finden Sie in unserem Merkblatt "Abrechnungsmodalitäten", das Sie als Download auf unserer Webseite finden.
     
  • Nach Abschluss des Projektes benötigen wir den ausgefüllten Evaluierungsbogen. Das Formular dient als Sachbericht und steht Ihnen als Download auf unserer Webseite zur Verfügung.

Was unternehme ich bei Projektänderungen

  • Um stets auf dem aktuellen Stand zu sein, ist es notwendig, dass Sie das ifa über das Projekt auf dem Laufenden halten und uns über Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen.  

Was muss ich in Bezug auf Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit beachten?

  • Das ifa-Logo steht auf der Website zum Download zur Verfügung. Bei Förderung ist das ifa-Logo in sämtlichen projektbezogenen Medien (Printmedien, Internet, etc.) zu verwenden.  
     
  • Für die Dokumentation und unsere Öffentlichkeitsarbeit (Veröffentlichung und Vorankündigung auf der ifa-Website sowie in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) und Newsletter benötigen wir von den geförderten Projekten rechtefreie Abbildungen.

Kann ich mich trotz Absage noch einmal um die Förderung bewerben?

  • Eine erneute Bewerbung mit dem gleichen Projekt ist ausgeschlossen. 
     
  • Eine nochmalige Bewerbung mit einem neuen Projekt ist im Rahmen der Abgabefristen möglich.
     

Erhalte ich eine Begründung für die Absage?

  • Die getroffene Entscheidung wird nicht begründet. 

Impressionen und Beiträge

Kontakt

Ingrid Klenner

Charlottenplatz 17
D-70173 Stuttgart

Anna Stergel

Charlottenplatz 17
D-70173 Stuttgart

Telefon: +49.711.2225.132

Sprechzeiten

Telefonische Sprechzeiten für Beratungs- und Informationsgespräche:
Mo - Fr 10 - 12 Uhr (oder nach Vereinbarung)

Logo des Auswärtigen Amts, © Auswärtiges Amt
Mit finanzieller Unterstützung des Auswärtigen Amts