Ausstellungs­förderung

Zeitgenössische Künstler:innen im Ausland

 

Zeitgenössische Kunst versteht das ifa als ein wichtiges Medium im interkulturellen Dialog.

Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Künstler: innen dabei, ihre Arbeit international in nicht-kommerziellen Museen, Galerien und Institutionen zu zeigen.

Anträge für ein konkretes Ausstellungsvorhaben im Ausland können zwei Mal im Jahr gestellt werden.

Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten, Kunsttransporte und Mietkosten für technische Geräte, die für die Durchführung der Ausstellung anfallen, können im Rahmen des Förderprogramms gewährt werden, vorausgesetzt dass ein Antrag innerhalb der Einreichungsfristen eingereicht und positiv entschieden wird.

Bei Anträgen zu Biennalen oder anderen Gruppenausstellungen ist ein Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Bildenden Künstler:innen erwünscht.

An wen richtet sich das Programm?

  • Das Programm richtet sich an zeitgenössische deutsche oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebende Bildende Künstler: innen
  • Künstler:innen müssen zusätzlich von einer nicht-kommerziellen Institution im Ausland eingeladen sein, ein konkretes Ausstellungsvorhaben zu realisieren
  • Es können Anträge gestellt werden für Einzelausstellungen und Teilnahmen an international besetzten Ausstellungsprojekten, wie beispielsweise Biennalen, die außerhalb von Deutschland stattfinden.

Was beinhaltet die Förderung?

  • Kosten, die für den Transport entstehen
  • Reise- und Aufenthaltskosten der Künstler:innen
  • Mietkosten für technische Geräte, die für die Ausstellungspräsentation benötigt werden

Bewerbungsprozess

Die Bewerbung in vier Schritten

  1. Zugang zur Online-Bewerbung über das Antragssystem anfordern,
  2. Link in der zugesandten E-Mail öffnen und Online-Antrag anlegen,
  3. Antrag ausfüllen (Zwischenspeicherung ist möglich),
  4. Antrag online abschicken, ausdrucken, unterschreiben und postalisch an das ifa schicken:


ifa - Institut für Auslandsbeziehungen
Ausstellungsförderung
Charlottenplatz 17
70173 Stuttgart

Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?

  • Einladung der ausländischen Ausstellungsinstitution
  • Allgemeine Informationen über die Ausstellungsinstitution 
  • Ausstellungsverzeichnis aller Künstler:innen, für die eine Förderung beantragt wird.
  • Bildmaterial, Sound- und Videoarbeiten über das zu fördernde Projekt und / oder über vorherige künstlerische Arbeiten.
  • Je drei Vergleichsangebote für Reise- und Transportkosten sowie gegebenenfalls für Mietkosten technischer Geräte zur Präsentation der Ausstellung.

Bewerbungsfristen

  • 31. Januar 2024 für Projekte ab Juni 2024
  • 15. August 2024 für Projekte ab Januar 2025.

Es gilt das Datum des Poststempel. Später abgeschickte Anträge können nicht berücksichtigt werden

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Alle Antragstellenden erhalten innerhalb von drei Monaten eine schriftliche Zu- oder Absage. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

FAQs

Finanzierungsplan

Welche Kosten sind im Rahmen allgemeiner Fördergrundsätze zuwendungsfähig?

  • Zuschüsse können für Ausgaben in den Bereichen Reise-, und Aufenthalt, Transport der Kunstwerke, sowie die Miete technischer Geräte beantragt werden. Es werden ggfs. nur anteilige Ausgaben in den Förderbereichen bewilligt.

Kann ich Tagegeld beantragen?

  • Ja, für Verpflegung kann Tagegeld beantragt werden. Im Falle einer Förderung kann ein Tagegeld maximal für 14 Tage bewilligt werden. Die Höhe des Satzes richtet sich nach den Richtlinien des Bundes. Die aktuellen Tagessätze finden Sie als Download auf unserer Internetseite.

Ich benötige für mein Projekt auch Mittel für die Produktion. Kann ich diese Ausgaben zusätzlich beantragen?

  • Nein, für Material,- Druck- oder Produktionskosten können keine weiteren Mittel beantragt werden.

Für welche Kostenpunkte muss ich Angebote beifügen und in welcher Form?

  • Für Flug-, Transport- und Mietkosten für technische Geräte jeweils drei Angebote im digitalen Antragssystem hochladen (siehe Upload-Bereich).
     
  • Angebote aus dem Internet werden akzeptiert.
     
  • Für Fahrten mit dem Zug oder privaten Pkw zum Ausstellungsort benötigen wir keine Vergleichsangebote.
     
  • Falls Künstler:innen im gleichen Zeitraum aus mehreren deutschen Städten anreisen, ist es ausreichend, insgesamt drei Flugangebote von einem deutschen Flughafen einzureichen.

Wie muss mein Kosten- und Finanzierungsplan aussehen?

  • Unter Punkt 5. im Antrag finden Sie einen detaillierten Finanzierungsplan für die Kosten, für die Förderung beantragt wird.

Was ist die gesetzliche Grundlage für die Förderung? 

  • Im Rahmen eines geförderten Projektes dürfen nur jene Ausgaben aus Fördermitteln getätigt werden, die mit den allgemeinen Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung in Einklang stehen (siehe: www.gesetze-im-internet.de/bho).

Projektförderung

Wann darf ich mit dem Projekt beginnen?

  • Es darf erst nach schriftlicher Zusage des ifa mit dem beantragten Projektteil begonnen werden.
     
  • Es können nur Ausgaben erstattet werden, die nach der Zusage des ifa angefallen sind. Beispielsweise dürfen beantragte Flüge erst nach schriftlicher Förderzusage gebucht werden, wenn die Flugkosten von uns erstattet werden sollen.
     

Wann kann ich Geld für mein gefördertes Projekt abrufen?

  • Wir erstatten die Fördersumme nach Zusendung der Originalrechnungen.
     
  • Für Aufenthaltskosten können Sie formlos einen Vorschuss beantragen, der Ihnen etwa zwei Wochen vor Abreise überwiesen wird.
     
  • Rechnungen, datiert vor der schriftlichen Zusage, können nicht erstattet werden.

Wie muss die Abrechnung eines Projektes ablaufen?

  • In der Fördervereinbarung werden Sie über die Fördersumme und die Zahlungsmodalitäten informiert. Wichtige Hinweise zur Abrechnung finden Sie in unserem Merkblatt "Abrechnungsmodalitäten", das Sie als Download auf unserer Webseite finden.
     
  • Nach Abschluss des Projektes benötigen wir den ausgefüllten Evaluierungsbogen. Das Formular dient als Sachbericht und steht Ihnen als Download auf unserer Webseite zur Verfügung.

Was unternehme ich bei Projektänderungen

  • Um stets auf dem aktuellen Stand zu sein, ist es notwendig, dass Sie das ifa über das Projekt auf dem Laufenden halten und uns über Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen.  

Was muss ich in Bezug auf Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit beachten?

  • Das ifa-Logo steht auf der Website zum Download zur Verfügung. Bei Förderung ist das ifa-Logo in sämtlichen projektbezogenen Medien (Printmedien, Internet, etc.) zu verwenden.  
     
  • Für die Dokumentation und unsere Öffentlichkeitsarbeit (Veröffentlichung und Vorankündigung auf der ifa-Website sowie in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) und Newsletter benötigen wir von den geförderten Projekten rechtefreie Abbildungen.

Kann ich mich trotz Absage noch einmal um die Förderung bewerben?

  • Eine erneute Bewerbung mit dem gleichen Projekt ist ausgeschlossen. 
     
  • Eine nochmalige Bewerbung mit einem neuen Projekt ist im Rahmen der Abgabefristen möglich.
     

Erhalte ich eine Begründung für die Absage?

  • Die getroffene Entscheidung wird nicht begründet. 

Impressionen und Beiträge

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