Das Entsendeprogramm des ifa bietet die Möglichkeit, Organisationen deutscher Minderheiten zu unterstützen und neue Erfahrungen zu sammeln. Die Arbeitsaufenthalte in Mittel-, Ost- und Südosteuropa oder in einem Staat der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) dauern zwischen einem und fünf Jahren. In den Organisationen arbeiten die ifa-Kulturmanagerinnen und -manager beziehungsweise Redakteurinnen und Redakteure in ausgewählten Projekten und unterstützen die Einrichtungen mit ihrem Knowhow. Ziel des Entsendeprogramms ist es, ein modernes und lebendiges Deutschlandbild zu vermitteln und die Organisationen vor Ort in ihrer kulturellen Brückenfunktion zwischen Minderheit und Mehrheit zu stärken.
Für das Programm können sich Personen bewerben, die in der Jugend- und Kulturarbeit, im Kulturmanagement oder im Journalismus tätig sind und Organisationen deutscher Minderheiten im östlichen Europa oder den Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten unterstützen wollen. Derzeit arbeitet das ifa mit Institutionen, Redaktionen und Vereinen in folgenden Ländern zusammen: Kasachstan, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Tschechische Republik, Ukraine und Ungarn.
Das ifa bezahlt das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einen Mietkostenzuschuss sowie eine einmalige Umzugspauschale. Ein Vorbereitungstreffen in Deutschland, Mitarbeitertreffen vor Ort und Dienstreisen werden ebenso finanziert wie Mittel für Projekte, die von den entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam mit ihren Organisationen geplant und umgesetzt werden.
Während ihrer Entsendung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim ifa angestellt. Die Tätigkeit ist sozialversicherungspflichtig und beginnt jeweils am 1. September. Die Verträge sind zunächst auf ein Jahr befristet, eine Verlängerung auf maximal fünf Jahre ist vorbehaltlich der Finanzierung möglich.
Die Voraussetzungen richten sich jeweils nach den Anforderungen der jeweiligen Organisation. Die genauen Anforderungsprofile der Entsendestellen sind in den einzelnen Stellenausschreibungen aufgelistet.
Interessenten können sich ausschließlich auf ausgeschriebene Stellenangebote bewerben. Unvollständige Bewerbungen, Bewerbungen per E-Mail und Bewerbungen, die nach der Bewerbungsfrist oder unaufgefordert eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Ausschreibungen erfolgen in der Regel zwischen April und Juli für Entsendungen ab September desselben Jahres.
Institutionen der deutschen Minderheiten können sich als Gastinstitutionen für das Entsendeprogramm bewerben. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Institution über die nötige Infrastruktur verfügt und klare Ziele für die befristete Zusammenarbeit definiert. Die langfristige Entsendung von Personal oder die Übernahme dauerhafter Aufgaben (Linienaufgaben), werden nicht gefördert. Interessierte Organisationen wenden sich per E-Mail unter entsendung(at)ifa.de an das ifa.
Minderheiten können zwischen den Kulturen vermitteln und Impulse für das Zusammenleben verschiedener Bevölkerungsgruppen setzen – vorausgesetzt, die Minderheiten sind gesellschaftlich anerkannt, können selbstbewusst auftreten und verfügen über attraktive Programme. Dafür müssen sie sowohl institutionell als auch personell gut aufgestellt sein. Die Programme aus dem Bereich "Deutsche Minderheiten" unterstützen deutsche Minderheiten im östlichen Europa und in den Staaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten als zivilgesellschaftliche Akteure und Brückenbauer. Sie fördern so ein facettenreiches, aktuelles und realistisches Deutschlandbild und leisten einen Beitrag zum europäischen Einigungsprozess und zu den kulturellen Beziehungen innerhalb und außerhalb Europas.
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