Projektförderung deutsche Minderheiten

Das ifa fördert Kultur-, Bildungs-, Jugend- und Medienprojekte der Organisationen der deutschen Minderheiten im östlichen Europa und in Zentralasien. Dafür wurde mit den deutschen Minderheiten und dem Auswärtigen Amt ein Förderkonzept erarbeitet.

Was wird gefördert?

Themenschwerpunkte für die Förderung sind Projekte

  • der außerschulischen Jugendbildung,
  • der bilingualen Früherziehung,
  • der Medien,
  • zur Stärkung von Netzwerken und
  • zur Professionalisierung.

Was beinhaltet die Förderung?

Die Förderung umfasst die Finanzierung von Reisekosten, Aufenthaltskosten, Honoraren oder Sachmitteln. In besonderen Fällen können auch Verwaltungskostenpauschalen bezahlt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Der Antrag muss von einer Organisation der deutschen Minderheiten gestellt werden. Es werden nur Projekte gefördert, die einen eindeutigen Bezug zu Verbänden und Einrichtungen der deutschen Minderheiten im östlichen Europa und in Zentralasien haben. Gleichzeitig soll die jeweilige Mehrheitsbevölkerung für das kulturelle Leben der Minderheit sensibilisiert werden. Die Organisation muss das Projekt selbst realisieren können und bereits Erfahrungen mit der Durchführung kultureller Aktivitäten haben.

Bewerbung

Bewerbung in 3 Schritten

  1. Die Organisation der deutschen Minderheiten wendet sich mit einer Projektidee an den zuständigen Dachverband vor Ort. Das ifa berät bei Bedarf oder wenn es keinen Dachverband gibt.
  2. Der Dachverband übermittelt das Konzept für das Projekt an das zuständige deutsche Generalkonsulat beziehungsweise die deutschen Botschaft.
  3. Für bewilligte Projekte füllt die Organisation das Antragsformular aus und stellt die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Das ifa steht hierbei bei Bedarf beratend zur Seite.

Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?

  1. Antragsformular
  2. Finanzierungsplan
  3. Satzung der Organisation
  4. Aktueller Jahresbericht

Bewerbungsfrist

Bis spätestens 31. Oktober für eine Förderung im Folgejahr.

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Im Rahmen eines Planungstreffens entscheiden die deutschen Auslandsvertretungen, die Mittlerorganisationen und die Dachverbände der Minderheiten über die eingereichten Konzepte, wählen die zu fördernden Projekte aus und legen die Mittlerorganisation fest, die das Projekt betreut. Im Anschluss gibt der zuständige Dachverband Rückmeldung über die nicht genehmigten Projektvorschläge.

Für genehmigte Projekte beantragt das ifa die erforderlichen Mittel beim Auswärtigen Amt und schließt – sofern die Mittel bereitgestellt werden – mit der Organisation einen Zuwendungsvertrag ab. Grundlage des Vertrags sind die Bundeshaushaltsordnung und das Zuwendungsrecht.

Während des Projekts stehen die Vertreterinnen und Vertreter der Minderheit mit der zuständigen Auslandsvertretung und dem ifa in einem kontinuierlichen Dialog.

Deutsche Minderheiten

Minderheiten können zwischen den Kulturen vermitteln und Impulse für das Zusammenleben verschiedener Bevölkerungsgruppen setzen – vorausgesetzt, die Minderheiten sind gesellschaftlich anerkannt, können selbstbewusst auftreten und verfügen über attraktive Programme. Dafür müssen sie sowohl institutionell als auch personell gut aufgestellt sein. Die Programme aus dem Bereich "Deutsche Minderheiten" unterstützen deutsche Minderheiten im östlichen Europa, Kaukasus und Zentralasien als zivilgesellschaftliche Akteure und Brückenbauer. Sie fördern so ein facettenreiches, aktuelles und realistisches Deutschlandbild und leisten einen Beitrag zum europäischen Einigungsprozess und zu den kulturellen Beziehungen innerhalb und außerhalb Europas. Zu den Programmen zählen das Entsendeprogramm, das Hospitationsprogramm, das Kulturassistenzprogramm, das Social-Media-Stipendium und die Projektförderung deutsche Minderheiten.

Kontakt

Silke Knautz

Charlottenplatz 17
D-70173 Stuttgart

Telefon: +49.711.2225.198

Gabriele Kuschmierz

Charlottenplatz 17
D-70173 Stuttgart

Telefon: +49.711.2225.199
Logo des Auswärtigen Amts, © Auswärtiges Amt
Mit finanzieller Unterstützung des Auswärtigen Amts