Projektförderung deutsche Minderheiten

Vier Personen sitzen bei einem lebhaften Gespräch beieinander.
Projektförderung deutsche Minderheiten

Innovation und Austausch

Das ifa unterstützt die deutschen Minderheiten im östlichen Europa und Zentralasien dabei, als zivilgesellschaftliche Akteur:innen und Brückenbauer:innen zu wirken und sich professionell zu positionieren. Hierfür kann das ifa im Jahr 2026 finanzielle Mittel zur Förderung von Projekten der deutschen Minderheiten zur Verfügung stellen. Mit der Förderung sollen Impulse in den Bereichen Kultur, Bildung, Jugend und Austausch gesetzt werden. 

Hier geht's zur aktuellen Ausschreibung für eine Projektförderung im Jahr 2026.

 

Was wird gefördert?

Themenschwerpunkte

Themenschwerpunkte für die Förderung sind Projekte

  • der außerschulischen Jugendbildung,
  • in den Bereichen Kultur, Bildung und Austausch und
  • zur Professionalisierung.

Bei den ersten beiden Schwerpunkten liegt ein Fokus der Förderung auf Projekten, die

  • Demokratie, Toleranz oder Jugendempowerment fördern,
  • die Teilnehmenden länderübergreifend vernetzen und/oder
  • Akteur:innen der deutschen Minderheit in den Peripherien stärken.

Es werden ausschließlich Mittel für projektbezogene Ausgaben bewilligt. 

Ausschlusskriterien

Das ifa gewährt keine Mittel für:  

  • Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen.  
  • Bauvorhaben sowie den Einkauf von Ausstattungsgegenständen (z.B. Büroausstattung, Einrichtungsgegenständen).  
  • Vorhaben, deren genaue Zielsetzung und Mittelbedarf nicht feststehen.  
  • Begegnungsprogramme mit überwiegend touristischem Charakter, Erholungsreisen oder reine Sportveranstaltungen.  
  • Kosten, die mit der Vorbereitung der Antragstellung verbunden sind.  

Was beinhaltet die Förderung?

  • Eine finanzielle Projektförderung im Rahmen von 5.000,- EUR bis 8.000,- EUR.
  • Die Gewährung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Mittel.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Der Antrag muss von einer Organisation der deutschen Minderheiten gestellt werden. Es werden nur Projekte gefördert, die einen eindeutigen Bezug zu Verbänden und Einrichtungen der deutschen Minderheiten im östlichen Europa und in Zentralasien haben. Gleichzeitig soll die jeweilige Mehrheitsbevölkerung für das kulturelle Leben der Minderheit sensibilisiert werden. Die Organisation muss das Projekt selbst realisieren können und bereits Erfahrungen mit der Durchführung kultureller Aktivitäten haben.

Antragsberechtigt sind Organisationen der deutschen Minderheiten aus Armenien, Aserbaidschan, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Litauen, Moldau, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ukraine, Ungarn und Usbekistan.

Bewerbung

Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?

  1. unterzeichnetes Antragsformular
  2. Finanzierungsplan
  3. Bestätigung, dass die Organisation in Deutschland keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt
  4. Satzung mit Übersetzung und der Markierung der Gemeinnützigkeit

Bewerbungsfrist

Aktuell gibt es keine offenen Ausschreibungen. 

 

Deutsche Minderheiten

Minderheiten können zwischen den Kulturen vermitteln und Impulse für das Zusammenleben verschiedener Bevölkerungsgruppen setzen – vorausgesetzt, die Minderheiten sind gesellschaftlich anerkannt, können selbstbewusst auftreten und verfügen über attraktive Programme. Dafür müssen sie sowohl institutionell als auch personell gut aufgestellt sein. Die Programme aus dem Bereich "Deutsche Minderheiten" unterstützen deutsche Minderheiten im östlichen Europa, Kaukasus und Zentralasien als zivilgesellschaftliche Akteure und Brückenbauer. Sie fördern so ein facettenreiches, aktuelles und realistisches Deutschlandbild und leisten einen Beitrag zum europäischen Einigungsprozess und zu den kulturellen Beziehungen innerhalb und außerhalb Europas. Zu den Programmen zählen das Entsendeprogramm, das Hospitationsprogramm, das Kulturassistenzprogramm, das Social-Media-Stipendium und die Projektförderung deutsche Minderheiten.

Kontakt

Viktoria Ulrich

Charlottenplatz 17
D-70173 Stuttgart

Telefon: +49 711 2225 215
Mit finanzieller Unterstützung des Bundesministerium des Innern

Gabriele Kuschmierz

Charlottenplatz 17
D-70173 Stuttgart

Telefon: +49.711.2225.199