Das ifa fördert Kultur-, Bildungs-, Jugend- und Medienprojekte der Organisationen der deutschen Minderheiten im östlichen Europa und in den Staaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, kurz GUS. Dafür wurde mit den deutschen Minderheiten und dem Auswärtigen Amt ein Förderkonzept erarbeitet.
Themenschwerpunkte für die Förderung sind Projekte
Die Förderung umfasst die Finanzierung von Reisekosten, Aufenthaltskosten, Honoraren oder Sachmitteln. In besonderen Fällen können auch Verwaltungskostenpauschalen bezahlt werden.
Der Antrag muss von einer Organisation der deutschen Minderheiten gestellt werden. Es werden nur Projekte gefördert, die einen eindeutigen Bezug zu Verbänden und Einrichtungen der deutschen Minderheiten im östlichen Europa und in den Staaten der GUS haben. Gleichzeitig soll die jeweilige Mehrheitsbevölkerung für das kulturelle Leben der Minderheit sensibilisiert werden. Die Organisation muss das Projekt selbst realisieren können und bereits Erfahrungen mit der Durchführung kultureller Aktivitäten haben.
30. Juni für eine Förderung im Folgejahr.
Im Rahmen eines Planungstreffens entscheiden die deutschen Auslandsvertretungen, die Mittlerorganisationen und die Dachverbände der Minderheiten über die eingereichten Konzepte, wählen die zu fördernden Projekte aus und legen die Mittlerorganisation fest, die das Projekt betreut. Im Anschluss gibt der zuständige Dachverband Rückmeldung über die nicht genehmigten Projektvorschläge.
Für genehmigte Projekte beantragt das ifa die erforderlichen Mittel beim Auswärtigen Amt und schließt – sofern die Mittel bereitgestellt werden – mit der Organisation einen Zuwendungsvertrag ab. Grundlage des Vertrags sind die Bundeshaushaltsordnung und das Zuwendungsrecht.
Während des Projekts stehen die Vertreterinnen und Vertreter der Minderheit mit der zuständigen Auslandsvertretung und dem ifa in einem kontinuierlichen Dialog.
Minderheiten können zwischen den Kulturen vermitteln und Impulse für das Zusammenleben verschiedener Bevölkerungsgruppen setzen – vorausgesetzt, die Minderheiten sind gesellschaftlich anerkannt, können selbstbewusst auftreten und verfügen über attraktive Programme. Dafür müssen sie sowohl institutionell als auch personell gut aufgestellt sein. Die Programme aus dem Bereich "Deutsche Minderheiten" unterstützen deutsche Minderheiten im östlichen Europa und in den Staaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten als zivilgesellschaftliche Akteure und Brückenbauer. Sie fördern so ein facettenreiches, aktuelles und realistisches Deutschlandbild und leisten einen Beitrag zum europäischen Einigungsprozess und zu den kulturellen Beziehungen innerhalb und außerhalb Europas.
Charlottenplatz 17
D-70173 Stuttgart
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