An wen richtet sich das Schutzprogramm?
Künstler:innen und Kulturtätige weltweit, die
- sich aktiv für eine offene Gesellschaft, Frieden, Freiheit und Demokratie einsetzen
- aufgrund ihres Engagements oder anderer Gründe Bedrohung oder Verfolgung erleben
- keinen sicheren Aufenthaltsort haben
- über ausreichend Sprachkenntnisse verfügen, um mit einer Gastinstitution zu kooperieren
- nachweislich künstlerisch oder kulturell tätig sind und gesellschaftliche Relevanz nachweisen können.
Gastorganisationen können Kultureinrichtungen und Kollektive (beispielsweise Museen, Theater, Festivals etc.) oder gesellschaftlich relevante Organisationen sein, die Stipendiat:innen temporär begleiten, ihre künstlerisch/kulturelle Weiterarbeit unterstützen und ein notwendiges Maß an Betreuung zur Verfügung stellen.