Martin Roth-Initiative

Martin Roth-Initiative

Schutzräume für gefährdete Künstler:innen und Kulturtätige

Die Martin Roth-Initiative (MRI) ermöglicht bedrohten Künstler:innen und Kulturtätigen temporäre Schutzaufenthalte in Deutschland oder in ihrer Herkunftsregion. Während dieser Aufenthalte spielen die kulturelle Szene und zivilgesellschaftliche Strukturen der aufnehmenden Länder eine zentrale Rolle. Sie begleiten die Stipendiat:innen und fördern deren künstlerische Weiterarbeit.

Das Projekt wurde vom ifa – Institut für Auslandsbeziehungen und dem Goethe-Institut ins Leben gerufen, um auf den weltweiten Rückgang gesellschaftlicher Freiräume zu reagieren.
 

Zur Website der Martin Roth-Initiative

Informationen zum Schutzprogramm

An wen richtet sich das Schutzprogramm?

Künstler:innen und Kulturtätige weltweit, die 

  • sich aktiv für eine offene Gesellschaft, Frieden, Freiheit und Demokratie einsetzen
  • aufgrund ihres Engagements oder anderer Gründe Bedrohung oder Verfolgung erleben
  • keinen sicheren Aufenthaltsort haben
  • über ausreichend Sprachkenntnisse verfügen, um mit einer Gastinstitution zu kooperieren
  • nachweislich künstlerisch oder kulturell tätig sind und gesellschaftliche Relevanz nachweisen können.

Gastorganisationen können Kultureinrichtungen und Kollektive (beispielsweise Museen, Theater, Festivals etc.) oder gesellschaftlich relevante Organisationen sein, die Stipendiat:innen temporär begleiten, ihre künstlerisch/kulturelle Weiterarbeit unterstützen und ein notwendiges Maß an Betreuung zur Verfügung stellen. 

Martin Roth-Initiative

Was wird gefördert?

Förderung in Herkunftsregionen

Die Förderung in den Herkunftsregionen durch die Martin Roth-Initiative bietet temporäre Schutzaufenthalte für gefährdete Künstler:innen und Kulturtätige in ihrer Herkunftsregion, entweder mit Unterstützung von Gastorganisationen oder durch eine Direktförderung.

Förderung in Deutschland

Mit dieser Förderung der Martin Roth-Initiative werden kulturelle Einrichtungen (Gastorganisationen) in Deutschland befähigt, gefährdete Künstler:innen und Kulturtätige temporär aufzunehmen und ihnen eine Fortführung ihrer Arbeit in einem sicheren Kontext zu ermöglichen.

Was beinhaltet die Förderung?

In den unterschiedlichen Programmlinien kann die Förderung beinhalten: 

  • ein monatliches Stipendium,
  • individuelle Unterstützungsleistungen (nach Bedarf Sprachkurse, Trainings, Vernetzungsmaßnahmen, etc.),
  • finanzielle Unterstützung für zusätzlichen Personalaufwand der Gastorganisation in angemessenem Umfang,
  • begleitende Projektberatung durch die MRI sowie Vernetzungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch mit anderen Gastorganisationen und Stipendiat:innen.

Wie funktioniert der Bewerbungsprozess?

  • Die Bewerbungsprozesse für die Förderung in den Herkunftsregionen sind hier zu finden.
  • Anträge auf Förderung in Deutschland müssen von den Gastorganisationen und den Künstler:innen und Kulturtätigen eingereicht werden.
  • Ein Antrag besteht aus dem vollständig von der Gastorganisation ausgefüllten Antragsformular sowie einem Antragsformular der Künstler:innen und Kulturtätigen.
  • Die Antragsfristen sind hier zu finden.
  • Nach einer formalen Überprüfung der Unterlagen werden Anträge von einem unabhängigen Ausschuss ausgewählt.
  • Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
    • Profil und Situation der Künstler:innen und Kulturtätigen
    • Qualität des Projektvorschlags (sind die Projektziele und Maßnahmen sinnvoll und angemessen/realistisch und kohärent?)
    • Fähigkeit und Kapazität der Gastorganisation zur Durchführung des Projekts (z.B. Verwaltung und Projektmanagement, Sicherheit, Betreuung und Anleitung des aufgenommenen Künstlers, siehe auch Anforderungen an Gastorganisationen)
    • Berücksichtigung von Anschlussmöglichkeiten
    • Gender- und Diversityaspekte

Hinweis: Die MRI versteht sich nicht als Notfallprogramm und kann weder Sofortunterstützungen gewähren noch Ausschreibungsprozesse oder aufenthaltsrechtliche Verfahren beschleunigen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Vergabe eines Zuschusses durch das MRI.
 

Kontakt

Martin Roth-Initiative

Linienstraße 139/140
D-10115 Berlin

Telefon: +49.30.284491.77