CCP Fellowships

Geförderte des CrossCulture Programms nehmen an einem Workshop teil.

Zivilgesellschaft stärken

Das CrossCulture Programm (CCP) Fellowships vergibt zwischen 55 und 60 Stipendien an Berufstätige und ehrenamtlich Engagierte aus über 40 Ländern. Die Stipendiat:innen absolvieren einen zwei- bis dreimonatigen beruflichen Aufenthalt bei Gastorganisationen in Deutschland oder in CCP-Partnerländern. Dabei erweitern sie ihr Fachwissen, knüpfen wertvolle Kontakte und vertiefen ihre interkulturellen Kompetenzen. Die Gastorganisationen wiederum profitieren vom Fachwissen, den regionalen Kenntnissen und Netzwerken der Stipendiat:innen.

Die Teilnehmenden haben zudem die Möglichkeit an transkulturellen Workshops, Netzwerk- und Fachveranstaltungen des CCP teilzunehmen. Nach ihrer Rückkehr fließen ihre im Ausland gesammelten Erfahrungen in die Arbeit in der Heimatorganisation ein.

Die CCP Fellowships 2025 werden als Präsenzstipendien angeboten. Je nach persönlicher Situation und aktuell gültiger Einreisebestimmungen können die Stipendiat:innen auch digital am Programm teilnehmen. Das Programm findet vorbehaltlich der Finanzierung durch das Auswärtige Amt statt.

Wer kann sich bewerben?

Beteiligte Länder

Aktuell sind Bewerbungen aus den folgenden Ländern möglich: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, Bhutan, Bolivien, Brasilien, Deutschland, Georgien, Guatemala, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Kolumbien, Kuba, Libanon, Libyen, Malaysia, Marokko, Mauretanien, Mexiko, Mongolei, Nepal, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Philippinen, Republik Moldau, Russland, Sri Lanka, Sudan, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Ukraine, Usbekistan, Vietnam.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Mindestalter: 23 Jahre zum Zeitpunkt der Bewerbung
  • Berufserfahrung: Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung oder ehrenamtliches Engagement in einer zivilgesellschaftlichen Organisation im Herkunftsland
  • Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Gute gesundheitliche Verfassung für einen längeren Auslandsaufenthalt (bei Unsicherheit hierüber gerne uns kontaktieren: crossculture@ifa.de.)
  • Ausschlusskriterium: Studierende sind von der Teilnahme am Programm ausgeschlossen.

Was ist darüber hinaus erwünscht?

  • Längerfristiges gesellschaftliches oder soziales Engagement
  • Bestehende oder geplante Kooperation mit Organisation im Zielland
  • Weitere Sprachkenntnisse sind von Vorteil, insbesondere Deutsch

Förderbereiche: Grundsätzlich werden Stipendien an Personen vergeben, die folgenden Themen- und Arbeitsfeldern tätig sind:

  • Politik und Gesellschaft
  • Medien und Kultur
  • Menschenrechte und Frieden
  • Nachhaltige Entwicklung und Klimagerechtigkeit

2025 stehen zusätzlich folgende Schwerpunktthemen im Fokus:

  • Erinnerungskultur
  • Gender und Diversität

Eindrücke von Fellows

Was beinhaltet die Förderung?

Ziel des CCP-Fellowships ist es, zivilgesellschaftliche Akteur:innen in ihrem Engagement zu unterstützen und zu stärken. Die Förderung umfasst folgende Angebote:

  • Zusammenarbeit mit einer Gastorganisation aus dem CCP-Netzwerk
  • Mentoring während des Stipendiums
  • Fachtrainings (online oder vor Ort) im eigenen Tätigkeitsbereich
  • Transkultureller Workshop
  • Vernetzung mit anderen CCP-Stipendiat:innen
  • Aufnahme in das Alumni:ae-Netzwerk
  • Teilnahme an einer zusätzlichen Veranstaltung für Stipendiat:innen der Schwerpunktthemen Gender und Diversität oder Erinnerungskultur

 

 

Stipendiat:innen aus dem Ausland
Stipendiat:innen aus Deutschland

Das ifa übernimmt folgende Kosten für Stipendiat:innen aus dem Ausland:

  • monatliches Stipendium in Höhe von 650 Euro
  • Kosten des Hin- und Rückflugs
  • Unterkunft
  • Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr innerhalb des Wohnorts
  • Krankenversicherung
  • Rückerstattung anfallender Visumsgebühren

Das ifa übernimmt folgende Kosten für Stipendiat:innen aus Deutschland:

  • monatliches Stipendium in Höhe von 1.200 Euro
  • Rückerstattung von Hin- und Rückflug
  • Rückerstattung anfallender Visumsgebühren
  • Krankenversicherung

Die Mitnahme von Familienmitgliedern wie zum Beispiel Partner:in oder Kindern ist nicht vorgesehen. Das ifa übernimmt keine zusätzlichen Kosten oder Verantwortung für weitere Personen. Die Höhe des Stipendiums steht unter Vorbehalt der Finanzierungszusage durch das Auswärtige Amt.

Bewerbung

Bewerbung in 3 Schritten

  1. Unter "Ausschreibungen" die passende Länderausschreibung auswählen im Bewerbungsportal.
  2. Das Bewerbungsformular vollständig ausfüllen und alle erforderlichen Dokumente hochladen. Bitte beachten Sie, dass das Bewerbungssystem Ihre Eingaben nicht zwischenspeichern kann. Halten Sie daher alle Dokumente für den Upload bereit, wenn Sie die Bewerbung starten.
  3. Reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung online über das Bewerbungsportal ein.

Unvollständige Bewerbungen, Bewerbungen per E-Mail und Bewerbungen, die nach der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?

  • Aktueller Lebenslauf auf Englisch mit genauen Angaben zu Ausbildung/Studium, Berufserfahrungen, ehrenamtlichem Engagement und weiteren Fähigkeiten
  • Empfehlungsschreiben der Heimatorganisation oder Arbeitsstelle im Herkunftsland, beispielsweise von einer:m Vorgesetzten, unter Verwendung der bereitgestellten Vorlage
  • Optional: ein aktuelles Foto

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsphase für 2025 war vom 15. Oktober bis 5. Dezember 2024. Die Ausschreibung für 2026 startet im letzten Quartal 2025. 

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Nach Eingang der Unterlagen im Bewerbungsportal erhalten alle Bewerber:innen eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden geeignete Kandidat:innen zum Auswahlgespräch eingeladen.

Die final ausgewählten Bewerber:innen werden voraussichtlich im März/April 2025 über die Teilnahme am Programm per E-Mail informiert. Die Programmteilnahme findet anschließend im Zeitraum von Mai - November 2025 statt.

Die nicht ausgewählten Bewerber:innen werden ebenfalls per E-Mail informiert. Sie erhalten eine Absage ohne nähere Angabe von Gründen.

Dokumente zum Download

Noch Fragen? Schau in unsere FAQ.

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