Elisabeth-Selbert-Initiative

Schutzprogramm für Menschenrechts­verteidiger:innen

Die Elisabeth-Selbert-Initiative bietet gefährdeten Menschenrechtsverteidiger:innen einen sicheren Ort, den sie für die persönliche Erholung, Bewältigung von Traumata und – wenn möglich – für die berufliche Weiterbildung und Netzwerkarbeit nutzen können. Namenspatronin der Initiative ist die Politikerin und Juristin Dr. Elisabeth Selbert (1896 – 1986). Als eine der "vier Mütter des Grundgesetzes" hat sie sich insbesondere für die Verankerung des Gleichberechtigungsgrundsatzes im Grundgesetz eingesetzt und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Menschenrechte in Deutschland geleistet.

Bei der Realisierung des Programms arbeitet das ifa mit der Zivilgesellschaft zusammen. Schutzaufenthalte setzt die Elisabeth-Selbert-Initiative mit Gastorganisationen um, die die Menschenrechtsverteidiger:in aufnehmen und begleiten. Die Initiative wird vom ifa – Institut für Auslandsbeziehungen mit Mitteln des Auswärtigen Amtes umgesetzt.

In den Jahren 2023 und 2024 stellt die Landesregierung Rheinland-Pfalz jeweils 100.000 EUR für das Menschenrechtsschutzprogramm "Elisabeth-Selbert-Initiative" zur Verfügung.

An wen richtet sich das Programm?

Mit der Elisabeth-Selbert-Initiative (ESI) unterstützt das ifa Akteur:innen, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. Die Initiative bietet Schutzaufenthalte für diejenigen, die wegen ihres friedlichen Einsatzes für die Menschenrechte von körperlicher und psychischer Gewalt, Verhaftung, Berufsverboten und sogar Mord bedroht sind.

Dazu zählen u.a. Angehörige ethnischer Minderheiten, die für Landrechte kämpfen; Frauen, die sich gegen Diskriminierung und Gewalt wehren; LGBTIQ-Aktivist:innen, die sich für ihr Recht auf sexuelle Identität engagieren oder Journalist:innen, die Korruptionsfälle aufdecken. Die Elisabeth-Selbert-Initiative setzt beim Schutzprogramm für Menschenrechtsverteidiger:innen keinen regionalen oder thematischen Fokus und orientiert sich nicht an bestimmten Berufsgruppen wie Journalist:innen oder Anwält:innen. Nähere Informationen gibt es im Dokument "Eligibility criteria for temporary relocation".

 

Was beinhaltet die Förderung?

Die Elisabeth-Selbert-Initiative besteht aus drei Programmlinien und einem Sondermodul:

•    PL1: Schutzaufenthalte für gefährdete Menschenrechtsverteidiger:innen bei Gastorganisationen in Deutschland für 4-6 Monate 
•    PL 2: Schutzaufenthalte für gefährdete Menschenrechtsverteidiger:innen an sicheren Orten in der Herkunftsregion für 4-6 Monate 
•    PL 3: Vor-Ort-Hilfen fördern befristete lokale Maßnahmen, die den Schutz gefährdeter Menschenrechtsverteidiger:innen erhöhen. Die Förderung wird durch die deutschen Auslandvertretungen vergeben. Start in 2022, ab der 2. Jahreshälfte.
•    PL 4: Sondermodul Afghanistan unterstützt temporär Menschenrechtsverteidiger:innen aus Afghanistan mit einer Aufnahmezusage nach §22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz. Befristet auf 6 Monate.

Was wird bei Schutzaufenthalten in Deutschland (PL1) von der ESI übernommen?

  •  Monatliches Stipendium für die Menschenrechtsverteidiger:innen sowie Begleitkosten wie Krankenversicherung, Reisekosten
  • Begleitprogramm, z.B. Spracherwerb, Fortbildungen, psychosoziale Unterstützung, Netzwerkarbeit, Rechts- und Sicherheitsberatung, Advocacy
  • Ausgleich für Betreuungs- und Begleitungsaufwand der Gastorganisationen

Welche Voraussetzungen müssen für Schutzaufenthalte in Deutschland erfüllt sein?

Für die Menschenrechtsverteidiger:innen:

  • Die Menschenrechtsverteidiger:innen engagieren sich nachweislich für Menschenrechte und werden aufgrund ihrer Aktivitäten von staatlicher und/oder nicht-staatlicher Seite bedroht.
  • Die Menschenrechtsverteidiger:innen sind noch aktiv im Herkunftsland oder erst seit kurzem ausgereist, um akuter Gefährdung zu entgehen.
  • Die Menschenrechtsverteidiger:innen haben die Absicht, nach dem Schutzaufenthalt in ihr oder sein Herkunftsland zurückzukehren.
  • Eine Gastorganisation steht bereits zur Verfügung oder kann durch das ESI-Team gefunden werden. Bestehende Kontakte zwischen Menschenrechtsverteidiger:innen und Gastorganisation beschleunigen das Verfahren.   

Für die Gastorganisationen:

  • Rechtsform (e.V., gGmbH etc.)
  • Tätigkeit in einem für die Menschenrechtsverteidiger:innen relevanten Bereich
  • Bereitschaft, den Schutzaufenthalt organisatorisch und administrativ umzusetzen
  • Sensibilität für psychosoziale sowie Sicherheitsaspekte
  • Eine Person, die den Schutzaufenthalt koordiniert und für die Menschenrechtsverteidiger:innen zur Verfügung steht.

Bewerbungsprozess

Für Menschenrechtsverteidiger:innen mit Kontakt zu einer Gastorganisation

  1. Erstkontakt mit ESI durch E-Mail
  2. ESI sendet Formulare für persönliche Stellungnahme zur Darstellung der Gefährdungssituation an Menschenrechtsverteidiger:innen und Antragsformular sowie Finanzierungsplan an Gastorganisation
  3. Ausfüllen durch Menschenrechtsverteidiger:innen und Gastorganisation und Einreichen der Dokumente

Für Menschenrechtsverteidiger:innen ohne Kontakt zu einer Gastorganisation

  1. Erstkontakt mit ESI durch E-Mail
  2. ESI schickt Formular für persönliche Stellungnahme (zur Darstellung der Gefährdungssituation) an Menschenrechtsverteidiger:innen
  3. Ausfüllen und Einreichen der persönlichen Stellungnahme durch Menschenrechtsverteidiger:innen
  4. ESI sucht geeignete Gastorganisation und schickt Antragsformulare
  5. Ausfüllen und Einreichen der Antragsformulare durch Gastorganisation

Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?

  1. Persönliche Stellungnahme der Menschenrechtsverteidiger:innen
  2. Antrag der Gastorganisation
  3. Finanzierungsplan der Gastorganisation

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Das Projektteam der ESI prüft die Antragsunterlagen und das Personal Statement der Menschenrechtsverteidiger:innen, berät zum Antrag, kontaktiert die  Referenzpersonen und fragt gegebenenfalls bei der Bewerber:in und bei der Gastorganisation nach weiteren Informationen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bereitet das ESI-Team eine Beschlussvorlage vor und informiert das Gremium.

Wer trifft die Entscheidung über eine Förderung?

Die Entscheidung über eine Förderung trifft ein unabhängiges Gremium. Dieses besteht aus 4-6 Personen, die das Auswärtige Amt, das ifa, das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Forum Menschenrechte vorschlagen. Nach positivem Bescheid wird ein Vertrag zwischen der Gastorganisation und dem ifa geschlossen.  

Hinweis zu digitaler Sicherheit:  

Wir empfehlen die Nutzung verschlüsselter E-Mails wie Proton (https://protonmail.com/). Als Messenger nutzen wir die kostenfreie App Signal.

Kontakt

Elisabeth-Selbert-Initiative

Linienstraße 139/140
D-10115 Berlin

E-Mail: info-esi@ifa.de

Anfragen Schutzaufenthalte

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