Die im Jahr 2020 ins Leben gerufene Elisabeth-Selbert-Initiative ist ein Schutzprogramm für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger. Menschenrechte brauchen Schutz. Wer sich für Menschenrechte einsetzt, begibt sich nicht selten in Gefahr und benötigt dann selbst diesen Schutz.
Die Elisabeth-Selbert-Initiative bietet gefährdeten Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern einen sicheren Ort, den sie für die persönliche Erholung, Bewältigung von Traumata und – wenn möglich – für die berufliche Weiterbildung und Netzwerkarbeit nutzen können. Namenspatronin der Initiative ist die Politikerin und Juristin Dr. Elisabeth Selbert (1896-1986). Als eine der "vier Mütter des Grundgesetzes" hat sie sich insbesondere für die Verankerung des Gleichberechtigungsgrundsatzes im Grundgesetz eingesetzt und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Menschenrechte in Deutschland geleistet.
Mit der Elisabeth-Selbert-Initiative (ESI) unterstützt das ifa Akteurinnen und Akteure, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. Die Initiative bietet Schutzaufenthalte für diejenigen, die wegen ihres friedlichen Einsatzes für die Menschenrechte von körperlicher und psychischer Gewalt, Verhaftung, Berufsverboten und sogar Mord bedroht werden. Dazu zählen u.a. Angehörige ethnischer Minderheiten, die für Landrechte kämpfen; Frauen, die sich gegen Diskriminierung und Gewalt wehren; LGBTIQ-Aktivistinnen und Aktivisten, die sich für ihr Recht auf sexuelle Identität engagieren oder Journalistinnen und Journalisten, die Korruptionsfälle aufdecken. Die Elisabeth-Selbert-Initiative setzt beim Schutzprogramm für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger keinen regionalen oder thematischen Fokus und orientiert sich nicht an bestimmten Berufsgruppen wie Journalistinnen und Journalisten oder Anwältinnen und Anwälte.
Bei der Realisierung des Programms arbeitet das ifa mit der Zivilgesellschaft zusammen. Schutzaufenthalte setzt die Elisabeth-Selbert-Initiative mit Gastorganisationen um, die die Menschenrechtsverteidigerin oder den Menschenrechtsverteidiger aufnehmen und begleiten. Die Initiative wird vom ifa (Institut für Auslandsbeziehungen) mit Mitteln des Auswärtigen Amtes umgesetzt.
Das Projektteam der ESI prüft die Antragsunterlagen und das Personal Statement der Menschenrechtsverteidigerin oder des Menschenrechtsverteidigers, berät zum Antrag, kontaktiert die Referenzpersonen und fragt gegebenenfalls bei der Bewerberin oder dem Bewerber und bei der Gastorganisation nach weiteren Informationen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bereitet das ESI-Team eine Beschlussvorlage vor und informiert das Gremium.
Die Entscheidung über eine Förderung trifft ein unabhängiges Gremium. Dieses besteht aus 4-6 Personen, die das Auswärtige Amt, das ifa, das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Forum Menschenrechte vorschlagen. Nach positivem Bescheid wird ein Vertrag zwischen der Gastorganisation und dem ifa geschlossen.
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