Künstlerkontakte

Interkultureller Austausch und Vernetzung


Mit dem Programm Künstlerkontakte stärkt das ifa die internationale Zusammenarbeit von Kunst- und Kulturschaffenden aus Deutschland und aus Transformations- oder Entwicklungsländern. Sie erhalten eine finanzielle Unterstützung für Projekte zeitgenössischer bildender Kunst, Architektur, Fotografie, Medienkunst oder zeitgenössischen Designs. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten so die Chance, sich international zu vernetzen und den interkulturellen Diskurs zwischen Deutschland und dem Globalen Süden voranzutreiben.

An wen richtet sich das Programm?

Wer wird gefördert?

  • Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen) aus Transformations - und Entwicklungsländern, die ein Projekt in Deutschland durchführen möchten.
     
  • Deutsche Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen), die ein Projekt in einem Transformations- und Entwicklungsland planen.
     
  • Nichtdeutsche Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen), die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben (Aufenthaltsnachweis erforderlich) und in Transformations - und Entwicklungsländern ein Projekt durchführen möchten.

Liste der Länder, für die eine Projektförderung möglich ist

Bewerbungen sind aus Ländern sowie in Länder gemäß der DAC-Liste zu den Transformations- und Entwicklungsländern des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung möglich.

Übersicht Transformations- und Entwicklungsländer

Fördervoraussetzungen

  • Hoher Qualitätsstandard des künstlerischen Projektvorhabens.
     
  • In dem Projekt arbeiten deutsche Kunst- und Kulturschaffende und Kunst- und Kulturschaffende aus Transformations- und Entwicklungsländern künstlerisch und inhaltlich zusammen.
     
  • Kunst- und Kulturschaffende, die in Deutschland leben jedoch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen nachweisen, seit wann sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Mindestvoraussetzung sind fünf Jahre.
     
  • Einladung durch eine nicht-kommerzielle Kultur- oder Ausstellungsinstitution (keine Privatgalerie).
     
  • Das Projektvorhaben darf nicht im kommerziellen Rahmen realisiert werden. Ein Verkauf der Kunst schließt eine Förderung aus.
     
  • Nennenswerte finanzielle und/oder anderweitige Eigenleistungen durch die beteiligte ausländische Institution.

Was beinhaltet die Förderung?

Finanzielle Beiträge werden geleistet für:

  • Reise- und Aufenthaltskosten wie Flugkosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Visakosten und Tagegeld gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG).
     
  • Reisen und Arbeitsaufenthalte aus Transformations- und Entwicklungsländern nach bzw. in Deutschland, z.B. Ausstellungen, Performances, Artist-in-Residence-Programme, Workshops, Vorbereitungs- und Recherchereisen, internationale Veranstaltungen wie Symposien, Konferenzen und Vorträge.
     
  • Reisen und Arbeitsaufenthalte für deutsche Kulturschaffende bzw. Kulturschaffende, die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, nach bzw. in Transformations- und Entwicklungsländer, z.B. Performances, Artist-in-Residence Programme, Workshops, Vorbereitungs- und Recherchereisen, internationale Veranstaltungen wie Symposien, Konferenzen und Vorträge.
     
  • Kulturschaffende, die aus einem Transformations- oder Entwicklungsland kommen, können außerdem Zuschüsse für Reisekosten zu Ausstellungen in Deutschland beantragen.

Geförderte Projekte

Derzeit findet keine Veranstaltung statt.

Bewerbung

Die Bewerbung in vier Schritten

  1. Zugang zur Online-Bewerbung über das Antragssystem anfordern,
  2. Link in der zugesandten E-Mail öffnen und Online-Antrag anlegen,
  3. Antrag ausfüllen (Zwischenspeicherung ist möglich),
  4. Antrag online abschicken, ausdrucken, unterschreiben und postalisch an das ifa schicken:


ifa (Institut für Auslandsbeziehungen)
Künstlerkontakte
Charlottenplatz 17
70173 Stuttgart

Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?

  • Einladung der Kultur- oder Ausstellungsinstitution
  • Beschreibung der Kultur- oder Ausstellungsinstitution
  • Lebensläufe aller Kunst- und Kulturschaffenden, für die eine Förderung beantragt wird.
  • Bildmaterial über das zu fördernde Projekt und / oder über vorherige künstlerische Arbeiten.
  • Angabe zu den Flugkosten anhand aktueller Flugpreise.
  • Alle Bewerbungsunterlagen können im Antragssystem unter Upload-Bereich hochgeladen werden. Sound- und Videoarbeiten können im Upload Bereich als Link eingefügt werden.

Bewerbungsfristen

  • 31. Januar 2024 für Projekte ab Juni 2024
  • 15. August 2024 für Projekte ab Januar 2025.

Es gilt der Poststempel. Später abgeschickte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Alle Bewerber:innen erhalten nach ungefähr drei Monaten eine schriftliche Zu- oder Absage. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

FAQs

Fragen zum Förderprogramm

Müssen die Künstler:innen für die Förderung beantragt wird, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen?

  • Nein. Kulturschaffende aus Deutschland, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben. Dazu benötigen wir entsprechende Nachweise, z. B. Meldebescheinigung.


Werden auch Artist-in-Residence-Aufenthalte unterstützt?

  • Ja. Jedoch können ausschließlich die Flugkosten gefördert werden.
  • Sollte bei Artist-in-Residence Aufenthalten im Ausland eine öffentliche Ausstellung den Schwerpunkt darstellen, so kann ein Antrag zur Realisierung beim Programm Ausstellungsförderung gestellt werden.


Werden auch Projekte aus den Bereichen der darstellenden Künste (Tanz, Theater, Film etc.) unterstützt?

  • Nein. Es werden ausschließlich Projekte in den Bereichen zeitgenössische Bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie und Medienkunst unterstützt.


Kann ich als Student:in einen Antrag stellen?

  • Nein. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung das Studium abgeschlossen haben.
    Studierenden wird empfohlen, sich an den DAAD (www.daad.de) zu wenden.


Kann ich mehrere Anträge gleichzeitig stellen?

  • Ja, wenn es sich um verschiedene Projekte handelt.
  • Nein, wenn das gleiche Projekt zusammenhängend an verschiedenen Orten gezeigt wird. Dann sollten Sie nur einen Antrag stellen.


Bietet das ifa weitere Förderprogramme im Bereich Bildende Kunst an?

  • Ja, es gibt eine weitere Fördermöglichkeit. Das Programm „Ausstellungsförderung“ unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen Ausstellungsvorhaben im Ausland. Es können Anträge gestellt werden für Projekte von deutschen bildenden Künstlerinnen und Künstlern, oder von deutschen bildenden Künstlerinnen und Künstlern, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben.


Kann ich einen Antrag für ein Projekt sowohl bei „Künstlerkontakte“ als auch bei „Ausstellungsförderung“ gleichzeitig stellen?

  • Ja, jedoch ausschließlich für unterschiedliche Ausgaben im Projekt. Bitte halten Sie in diesem Fall zunächst Rücksprache mit uns.


Kann ich mich parallel bei anderen Förderorganisationen bewerben?

  • Ja. Die Organisationen, bei denen ebenfalls eine Förderung beantragt wird, müssen unter Punkt 5.2.2 des Antrages angegeben werden.


Für welche Projektzeiträume gelten die Antragsfristen?

  • Abgabefrist 31. Januar (Poststempel): Gilt für Projekte, die frühestens ab Juni desselben Jahres stattfinden. Im Falle einer Förderung werden nur Rechnungen akzeptiert, die nach dem Bewilligungsdatum angefallen sind. Die Entscheidung über eine Förderung wird bis spätestens 30. April getroffen.
  • Abgabefrist 15. August (Poststempel): Gilt für Projekte, die frühestens in der ersten Hälfte des Folgejahres stattfinden. Beginnt das Projekt im Dezember des aktuellen Jahres und findet zum größten Teil auch im folgenden Jahr statt, können Sie einen Antrag zur Abgabefrist 15. August stellen. Im Falle einer Förderung werden nur Rechnungen akzeptiert, die nach dem Bewilligungsdatum angefallen sind. Die Entscheidung über eine Förderung wird bis spätestens 15. November getroffen.


Mein Projekt hat bereits vor der Antragsfrist begonnen. Kann ich dafür noch Förderung beantragen?

  • Nein. Für ein bereits begonnenes Projekt kann keine Förderung mehr beantragt werden.
  • Ein bereits vor der schriftlichen Zusage begonnenes Projekt kann nachträglich nicht mehr gefördert werden.

Der Antrag

Wie werden die Anträge gestellt?

  • Über unser online Antragssystem . Es werden nur Anträge berücksichtigt, die postalisch mit Originalunterschrift eingereicht werden.


In welchen Sprachen können Anträge gestellt werden?

  • Anträge können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.


Wie stelle ich mein Projekt im Antrag dar?

  • Unter Punkt 4 im Antragsformular (Projektbeschreibung) müssen Sie ihr Vorhaben in Form eines zusammenhängenden Textes darstellen. Die Projektidee und ihre Umsetzung sollten so dargestellt werden, dass sich die Jury ein realistisches Bild von Ihrem Vorhaben machen kann. Vermeiden Sie Anträge im Stil von Essays.
  • Mit der Projektbeschreibung erwarten wir eine kurze aussagekräftige Zusammenfassung des Projektes thematisch/inhaltlich (max. 2.700 Zeichen inkl. Leerzeichen). Diese sollte folgende Punkte miteinschließen:
    • Konkretes Ziel, Zielgruppe und geplante Wirkung für Ihr Vorhaben.
    • Motivation der Zusammenarbeit mit geplantem Projektpartner Nennung früherer Kooperationen.


Welche Anforderungen werden an das Einladungsschreiben der einladenden Institution gestellt?

  • In dem unterzeichneten Schreiben sollte die einladende Institution das Projektvorhaben bestätigen mit Namensangabe aller eingeladenen Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen und dem dafür vorgesehenen Zeitraum.
  • Es sollten bereits im Einladungsschreiben Informationen über den rechtlichen Status der Institution (gemeinnütziger Verein, Stiftung, Künstlervereinigung etc.) angegeben werden.
  • Im Fall einer Recherchereise kann auf das Einladungsschreiben verzichtet werden.


Wie werden Entscheidungen über eingereichte Anträge getroffen?

  • Eingereichte Anträge werden einer Fachjury vorgelegt. Über eine Förderung wird unter Berücksichtigung der für diesen Zweck verfügbaren ifa-Haushaltsmittel und in Relation zu anderen Anträgen entschieden.


Wie erfahre ich, wann die Entscheidung getroffen wird?

  • Alle Bewerber:innen erhalten innerhalb von drei Monaten nach der Abgabefrist eine schriftliche Zu- oder Absage.

Der Finanzierungsplan

Welche Kosten sind im Rahmen allgemeiner Fördergrundsätze zuwendungsfähig?

  • Zuschüsse können in den Bereichen Reise-, Aufenthalts- und Visakosten beantragt werden.


Kann ich Tagegeld beantragen?

  • Ja, für Verpflegung kann Tagegeld beantragt werden. Im Falle einer Förderung kann ein Tagegeld maximal für 14 Tage bewilligt werden. Die Höhe des Satzes richtet sich nach den Richtlinien des Bundes zu Übernachtungs- und Tagegeldern.


Ich benötige für mein Projekt auch Mittel für die Produktion. Kann ich diese Ausgaben zusätzlich beantragen?

  • Nein, für Material,- Druck-, Produktionskosten oder Transportkosten können keine weiteren Mittel beantragt werden.


Für welche Kostenpunkte muss ich Angebote beifügen und in welcher Form?

  • Für Flugkosten jeweils drei Angebote im digitalen Antragssystem hochladen (siehe Upload-Bereich). Angebote aus dem Internet werden akzeptiert.
  • Für Fahrten mit dem Zug oder privaten Pkw zum Ausstellungs- oder Veranstaltungsort benötigen wir keine Vergleichsangebote.
  • Falls Teilnehmer:innen, für die Förderung beantragt wird, im gleichen Zeitraum aus mehreren deutschen Städten anreisen, ist es ausreichend, insgesamt drei Flugangebote von einem deutschen Flughafen einzureichen.


Wie muss mein Kosten- und Finanzierungsplan aussehen?

  • Unter Punkt 5. im Antrag finden Sie einen detaillierten Finanzierungsplan für die Kosten, für die Förderung beantragt wird.


Was ist die gesetzliche Grundlage für die Förderung?

  • Im Rahmen eines geförderten Projektes dürfen nur jene Ausgaben aus Fördermitteln getätigt werden, die mit den allgemeinen Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung in Einklang stehen (siehe: www.gesetze-im-internet.de/bho).

Die Projektförderung

Wann darf ich mit dem Projekt beginnen?

  • Es darf erst nach schriftlicher Zusage des ifa mit dem beantragten Projektteil begonnen werden.
  • Es können nur Ausgaben erstattet werden, die nach der Zusage des ifa angefallen sind. Beispielsweise dürfen beantragte Flüge erst nach schriftlicher Zusage gebucht werden, wenn die Flugkosten von uns erstattet werden sollen.


Wann kann ich Geld für mein gefördertes Projekt abrufen?

  • Wir erstatten die Fördersumme nach Zusendung der Originalrechnungen. Es ist möglich, die Originalrechnungen einzeln an uns zu senden, sodass die Ausgaben zeitnah von uns erstattet werden können.
  • Die Mittel für die Erstattung können über das Antragssystem abgerufen werden.
  • Für Aufenthaltskosten können Sie formlos einen Vorschuss beantragen, der Ihnen etwa zwei Wochen vor Abreise überwiesen wird.
  • Rechnungen, die vor der schriftlichen Bewilligung angefallen sind, können nicht erstattet werden.


Wie muss die Abrechnung eines Projektes ablaufen?

  • In der Fördervereinbarung werden Sie über die Fördersumme und die Zahlungsmodalitäten informiert. Wichtige Hinweise zur Abrechnung finden Sie in unserem Merkblatt „Abrechnungsmodalitäten“, das Sie als Download auf unserer Webseite finden.
  • Nach Abschluss des Projektes benötigen wir den ausgefüllten Evaluierungsbogen. Das Formular dient als Sachbericht und steht Ihnen als Download auf unserer Webseite zur Verfügung.


Was unternehme ich bei Projektänderungen?

  • Um stets auf dem aktuellen Stand zu sein, ist es notwendig, dass Sie das ifa über das Projekt auf dem Laufenden halten und uns über Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen.


Was muss ich in Bezug auf Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit beachten?

  • Das ifa-Logo steht auf der Website zum Download zur Verfügung. Bei Förderung ist das ifa-Logo in sämtlichen projektbezogenen Medien (Printmedien, Internet, etc.) zu verwenden.
     
  • Für die Dokumentation und unsere Öffentlichkeitsarbeit (Veröffentlichung und Vorankündigung auf der ifa-Website sowie in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) und Newsletter) benötigen wir von den geförderten Projekten rechtefreie Abbildungen.


Kann ich mich trotz Absage noch einmal um die Förderung bewerben?

  • Eine erneute Bewerbung mit dem gleichen Projekt ist ausgeschlossen.
  • Eine nochmalige Bewerbung mit einem neuen Projekt ist im Rahmen der Abgabefristen möglich.


Erhalte ich eine Begründung für die Absage?

  • Die getroffene Entscheidung wird nicht begründet.

Kontakt

Jochen Hetterich

Charlottenplatz 17
D-70173 Stuttgart

Telefon: +49.711.2225.170

Tanja Spiess

Charlottenplatz 17
D-70173 Stuttgart

Telefon: +49.711.2225.167

Sprechzeiten

Telefonische Sprechzeiten für Beratungs- und Informationsgespräche zu Künstlerkontakte:
Mo - Fr 10 - 12 Uhr (oder nach Vereinbarung)

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