Akademische Auslandsämter an den deutschen Hochschulen
Zielsetzung/Aufgaben
Die derzeit 232 Akademischen Auslandsämter sind Arbeitseinheiten der Hochschulen und für folgende internationale Maßnahmen zuständig:
- Abwicklung von Hochschulkooperationen (Information, Abschluss von Verträgen in Zusammenarbeit mit Hochschulleitung und Fachbereich, technische Abwicklung)
- Beratung von deutschen Studierenden für das Studium im Ausland
- Betreuung von ausländischen Studierenden (einschließlich Stipendiaten) im Inland
- Durchführung von Immatrikulationsprüfungen vor Beginn des Semesters
- Abhaltung von Ferien- und Sprachkursen für ausländische Studenten.