Hinweisgeberschutz

Sicher und vertraulich Missstände melden

Als Mitarbeiter:in, Geschäftspartner:in oder externe Person haben Sie hier die Möglichkeit, sicher, anonym und rechtlich geschützt Hinweise auf Fehlverhalten oder Missstände im Zusammenhang mit dem ifa zu melden.

Das ifa nutzt hierfür die spezialisierte Hinweisgeberplattform whistle.law. Ihre Eingaben über diese Plattform sind verschlüsselt, nicht nachträglich veränderbar und für das ifa zunächst nicht einsehbar. So stellen wir sicher, dass Ihre Hinweise mit höchster Vertraulichkeit und rechtlich abgesichert entgegengenommen werden.

Zur Hinweisgeberplattform

 

Gesetzlicher Hintergrund 

Die Plattform erfüllt die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), das auf der EU-Richtlinie 2019/1937 basiert. Dieses Gesetz verpflichtet Organisationen, interne Meldekanäle für Hinweise auf Rechtsverstöße bereitzustellen und Hinweisgeber:innen vor Benachteiligung zu schützen. 

Gemäß § 6 HinSchG sind Hinweise zulässig, wenn Sie hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass der gemeldete Sachverhalt zutrifft. Das bedeutet: Es reicht aus, wenn Sie im guten Glauben handeln – selbst wenn sich ein Verdacht später nicht bestätigt.

Was kann gemeldet werden?

Sie können Hinweise auf rechtswidriges Verhalten oder erhebliche Missstände geben, zum Beispiel:

  • Korruption oder Betrug
  • Verstöße gegen Arbeits-, Datenschutz- oder Umweltvorschriften
  • Diskriminierung oder sexuelle Belästigung
  • Interessenskonflikte, unrechtmäßige Bereicherungen
  • Verstöße gegen EU-Recht

Bitte beachten Sie: Persönliche Meinungsäußerungen oder bloße Unzufriedenheit mit Arbeitsabläufen fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz. 

Wie funktioniert die Meldung auf whistle.law?

  1. Ausfüllen der Hinweis-Maske: Geben Sie Thema, Betreff und eine möglichst präzise Beschreibung des Sachverhalts an.
  2. Dateien hochladen (optional): Sie können bis zu 10 Dateien à 30 MB zur Dokumentation hinzufügen.
  3. Kontaktdaten (freiwillig): Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Kontaktdaten angeben, um Rückfragen zu ermöglichen.
  4. Hinweis absenden: Ihre Angaben werden sicher gespeichert. Nach dem Absenden erhalten Sie eine digitale Eingangsbestätigung.

Ihre Meldung kann vollständig anonym erfolgen. Bitte beachten Sie jedoch: Bewusst falsche Verdächtigungen sind verboten und können rechtliche Konsequenzen haben. 

Verfahrensablauf

Jeder Hinweis wird zunächst von einer extern beauftragten Ombudsperson entgegengenommen und vertraulich bewertet. Erst im Anschluss wird der Hinweis – sofern relevant – an den Antikorruptionsbeauftragten und die Geschäftsleitung des ifa zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet
Diese Zwischenschaltung gewährleistet Unparteilichkeit, Vertraulichkeit und professionelles Handling.
 

Zugang und Schutz Ihrer Daten

Nach dem Absenden können Sie eine passwortgeschützte PDF-Kopie Ihrer Meldung herunterladen. Ihre Meldung wird verschlüsselt übertragen und gemäß den geltenden Datenschutzstandards verarbeitet. Unsere vollständigen Datenschutzhinweise finden Sie hier.
 

Vielen Dank für Ihren Beitrag

Durch Ihre Meldung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Integrität und Weiterentwicklung unserer Organisation. Wir nehmen jeden Hinweis ernst und behandeln ihn mit höchster Vertraulichkeit.