Aufenthalte in Deutschland für Kulturtätige, die aus einem Land dieser Liste kommen und dort ihren dauerhaften Wohnsitz haben (selbst wenn sie sich zeitweilig in anderen Ländern aufhalten, z. B. für Residenzen).
Bewerber:innen müssen eine nicht-kommerzielle Partnerinstitution in Deutschland für einen Gastaufenthalt gefunden haben, der frühestens im März 2026 beginnt und spätestens im Dezember 2026 endet.
Voraussetzungen für Gastinstitutionen:
- Mögliche Gastinstitutionen sind Museen, Galerien oder Kultur- und Forschungseinrichtungen in Deutschland, z. B. staatliche oder kommunale Einrichtungen, die als gemeinnützige eingetragene Vereine, gGmbHs o. ä. organisiert sind. Die Gemeinnützigkeit bzw. Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts muss durch einen Vereinsregisterauszug bzw. eine vergleichbare Bescheinigung nachgewiesen werden.
- Liste bisheriger Gastinstitutionen in Deutschland (andere Gastinstitutionen sind möglich, sofern sie die o. g. Kriterien erfüllen)
- Das ifa – Institut für Auslandsbeziehungen steht als mögliche Gastinstitution nicht zur Verfügung.
Aufenthalte in einer Gastorganisation in einem der hier aufgelisteten Länder für Kulturtätige, die aus Deutschland kommen und dort ihren dauerhaften Wohnsitz haben (selbst wenn sie sich zeitweilig in anderen Ländern aufhalten, z. B. für Residenzen). Bewerbungen aus Deutschland sind gebunden an die Umsetzung eines mit der Gastinstitution entwickelten Projekts, das auf gegenseitiges Lernen und langfristige Verankerung der Erkenntnisse in der eigenen kulturellen Praxis in Deutschland abzielt.
Bewerber:innen müssen eine nicht-kommerzielle Partnerinstitution in einem der gelisteten Länder für einen Gastaufenthalt gefunden haben, der frühestens im März 2026 beginnt und spätestens im Dezember 2026 endet.
Voraussetzungen für Gastinstitutionen:
- Mögliche Gastinstitutionen sind Museen, Galerien oder Kultur- und Forschungseinrichtungen in den gelisteten Ländern, z. B. staatliche oder kommunale Einrichtungen, die als gemeinnützige eingetragene Vereine, gGmbHs o. ä. organisiert sind. Die Gemeinnützigkeit bzw. Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts muss durch einen Vereinsregisterauszug bzw. eine vergleichbare Bescheinigung in beglaubigter Übersetzung (Deutsch/Englisch) nachgewiesen werden.
- Für Bewerbungen aus Deutschland: Die Gastinstitution entwickelt gemeinsam mit dem:der Bewerber:in ein Projekt, das auf gegenseitiges Lernen und langfristige Verankerung der Erkenntnisse in der kulturellen Praxis des:der Bewerbenden in Deutschland abzielt, nimmt die monatlichen Stipendienraten in Empfang und leitet sie an den:die Stipendiat:in weiter.
- Die Gastinstitution erklärt sich bereit, für den:die Stipendiat:in eine Ansprechperson zu benennen, die sie begleitet und fachlich betreut.