Stipendium zum Umgang mit Kulturgütern und der Transformation von Museen und Ausstellungshäusern

Hinter einer beschrifteten Glasscheibe stehen Menschen.
Ansicht der ifa-Galerie Berlin, Foto: Victoria Tomaschko

Gefördert durch die Rave-Stiftung des ifa

Das Stipendium ermöglicht Kulturtätigen aus Ländern der DAC-Liste und Deutschland Aufenthalte bei Gastorganisationen. Ziel ist es, berufsspezifische Kenntnisse über die Grenzen hinweg auszubauen und die eigene Perspektive im Rahmen des Gastaufenthalts einzubringen und zu erweitern. Es werden maximal zehn Stipendien pro Jahr für jeweils drei bis sechs Monate vergeben.

Die Förderung richtet sich an Kurator:innen, Restaurator:innen, Vermittler:innen, Austellungsmacher:innen und Kulturmanager:innen. Im Vordergrund stehen der transkulturelle Austausch und die dialogische Auseinandersetzung mit Kulturgütern, Sammlungen und Archivalien. Ziele sind der wechselseitige Transfer von praktischem Wissen und der Aufbau langfristiger Partnerschaften und Netzwerke.  

Ein besonderer Fokus liegt auf der Transformation von Museen und Ausstellungshäusern im Sinne der ICOM-Museumsdefinition von 2023: kulturelle Teilhabe, Nachhaltigkeit, diskriminierungsfreiere Räume und dekoloniale Arbeitsweisen.

Die Alexander Rave-Stiftung geht auf eine Zustiftung des Hamburger Kaufmanns Alexander Rave zurück und wird als unselbständige gemeinnützige Stiftung vom ifa – Institut für Auslandsbeziehungen verwaltet.  

Wer kann sich bewerben?

Wer wird gefördert?

  • Kurator:innen
  • Restaurator:innen
  • Vermittler:innen  
  • Ausstellungsmacher:innen  
  • Kulturmanager:innen
Bewerbende aus DAC-Ländern
Bewerbende aus Deutschland

Aufenthalte in Deutschland für Kulturtätige, die aus einem Land dieser Liste kommen und dort ihren dauerhaften Wohnsitz haben (selbst wenn sie sich zeitweilig in anderen Ländern aufhalten, z. B. für Residenzen).

Bewerber:innen müssen eine nicht-kommerzielle Partnerinstitution in Deutschland für einen Gastaufenthalt gefunden haben, der frühestens im März 2026 beginnt und spätestens im Dezember 2026 endet.

Voraussetzungen für Gastinstitutionen:

  • Mögliche Gastinstitutionen sind Museen, Galerien oder Kultur- und Forschungseinrichtungen in Deutschland, z. B. staatliche oder kommunale Einrichtungen, die als gemeinnützige eingetragene Vereine, gGmbHs o. ä. organisiert sind. Die Gemeinnützigkeit bzw. Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts muss durch einen Vereinsregisterauszug bzw. eine vergleichbare Bescheinigung nachgewiesen werden.  
  • Liste bisheriger Gastinstitutionen in Deutschland (andere Gastinstitutionen sind möglich, sofern sie die o. g. Kriterien erfüllen)
  • Das ifa – Institut für Auslandsbeziehungen steht als mögliche Gastinstitution nicht zur Verfügung.

 

Aufenthalte in einer Gastorganisation in einem der hier aufgelisteten Länder für Kulturtätige, die aus Deutschland kommen und dort ihren dauerhaften Wohnsitz haben (selbst wenn sie sich zeitweilig in anderen Ländern aufhalten, z. B. für Residenzen). Bewerbungen aus Deutschland sind gebunden an die Umsetzung eines mit der Gastinstitution entwickelten Projekts, das auf gegenseitiges Lernen und langfristige Verankerung der Erkenntnisse in der eigenen kulturellen Praxis in Deutschland abzielt.  

Bewerber:innen müssen eine nicht-kommerzielle Partnerinstitution in einem der gelisteten Länder für einen Gastaufenthalt gefunden haben, der frühestens im März 2026 beginnt und spätestens im Dezember 2026 endet.

Voraussetzungen für Gastinstitutionen:

  • Mögliche Gastinstitutionen sind Museen, Galerien oder Kultur- und Forschungseinrichtungen in den gelisteten Ländern, z. B. staatliche oder kommunale Einrichtungen, die als gemeinnützige eingetragene Vereine, gGmbHs o. ä. organisiert sind. Die Gemeinnützigkeit bzw. Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts muss durch einen Vereinsregisterauszug bzw. eine vergleichbare Bescheinigung in beglaubigter Übersetzung (Deutsch/Englisch) nachgewiesen werden.
  • Für Bewerbungen aus Deutschland: Die Gastinstitution entwickelt gemeinsam mit dem:der Bewerber:in ein Projekt, das auf gegenseitiges Lernen und langfristige Verankerung der Erkenntnisse in der kulturellen Praxis des:der Bewerbenden in Deutschland abzielt, nimmt die monatlichen Stipendienraten in Empfang und leitet sie an den:die Stipendiat:in weiter.
  • Die Gastinstitution erklärt sich bereit, für den:die Stipendiat:in eine Ansprechperson zu benennen, die sie begleitet und fachlich betreut. 

Welche weiteren Voraussetzungen bestehen für ein Stipendium?

Bewerber:innen müssen

  • sich freischaffend, als Mitglieder selbstorganisierter Gruppen oder Kollektive oder in institutionellen Strukturen mit Kulturgütern, Sammlungen und/oder Archivalien auseinandersetzen, zum Beispiel mit deren Erhalt, Ausstellungen, Vermittlung, Kontextualisierung und Rückführung,
  • eine nicht-kommerzielle Partnerinstitution für einen Gastaufenthalt gefunden haben, der frühstens im März 2026 beginnt und spätestens im Dezember 2026 endet,
  • ihr Studium oder ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben,  
  • über gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Deutschkenntnisse bzw. Kenntnisse der Landessprache der Gastinstitution sind von Vorteil, aber keine Bewerbungsvoraussetzung.

Ausschlusskriterien:

  • Bewerber:innen dürfen für den betreffenden Zeitraum kein anderes Stipendium erhalten bzw. keine andere Residenz absolvieren. 

Die Bewerbung von Schwarzen Personen, People of Color, Frauen, LGBTQIA+-Personen, Menschen mit Behinderung sowie von Angehörigen historisch marginalisierter Bevölkerungsgruppen weltweit, insbesondere auch von Personen aus kolonialisierten Kontexten, wird ausdrücklich gefördert. 

Was beinhaltet das Stipendium?

Das Stipendium ermöglicht eine temporäre Tätigkeit an einer Institution in Deutschland oder in einem der gelisteten Länder. Es umfasst die folgenden Leistungen:  

  • monatliche Pauschale von 1.500 Euro netto für eine Stipendienzeit von drei bis sechs Monaten (bei einem Aufenthalt in einem Land der DAC-Liste: ausgezahlt an die Gastinstitution, die das Stipendium weiterleitet)
  • monatlicher Zuschlag von 250 Euro für die Anwesenheit des:der Ehepartners:in, monatlicher Kinderzuschlag von 50 Euro pro Kind  
  • Reisekosten für die An- und Abreise des:der Stipendiat:in (Autofahrten nur bis maximal 130 Euro pro Strecke)
  • Abschluss einer Krankenversicherung, auch für mitreisende Ehepartner:innen und Kinder
  • Sprachkurs bis zu einer Höhe von 500 Euro

Es handelt sich um ein Präsenzstipendium, das regelmäßige Anwesenheit in der Gastinstitution und die aktive Umsetzung des vereinbarten Projekts voraussetzt.
Die Stipendiat:innen wirken in der Projektkommunikation mit und erstellen einen Abschlussbericht.  

Bewerbungsprozess

Wie können sich Stipendiat:innen und/oder Gastorganisationen bewerben?

Bewerbung - Step by Step

Bewerbungsschritte für einen Aufenthalt in Deutschland (einzureichen durch den:die Bewerber:in oder die Gastinstitution)

Bewerber:in:

1. Absprachen mit der Gastinstitution:

  • Gastinstitution suchen
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. der Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts einholen (s. u.)
  • Aufenthaltsdauer absprechen
  • Ansprechperson gemeinsam festlegen und Kontaktdaten der Ansprechperson einholen
  • Optional: gemeinsames Projekt erarbeiten

2. Unterlagen zusammenstellen und als PDF bereithalten:

  • Motivationsschreiben (3000 Zeichen)
  • ein Referenzschreiben aus dem Herkunftsland der sich bewerbenden Person, z. B. von einem:r Vorgesetzten in der Heimatorganisation bzw. am Arbeitsplatz des:der Bewerbenden  
  • Einladungsschreiben der Gastinstitution für den geplanten Stipendienaufenthalt
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Gastinstitution durch einen Vereinsregisterauszug bzw. eine vergleichbare Bescheinigung
  • optional: eine gemeinsam mit der Gastinstitution entwickelte Projektskizze

3. Persönliche Informationen bereithalten:

  • Personenbezogene Daten (s. Bewerbungsformular)
  • Ggf. Gültigkeit eines bestehenden Visums für Deutschland
  • Für das Stipendium relevante Stationen des Lebenslaufs

Bewerber:in oder Gastinstitution:

  • Einreichen der vollständigen Bewerbung 

Bewerbungsschritte für einen Aufenthalt in einem Land der DAC-Liste (einzureichen durch die Gastinstitution, nicht durch den:die Bewerber:in)

Bewerber:in:

1. Absprachen mit der Gastinstitution:

  • Gastinstitution suchen
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. der Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts einholen (s. u.)
  • Aufenthaltsdauer absprechen
  • Ansprechperson gemeinsam festlegen und Kontaktdaten der Ansprechperson einholen
  • Verpflichtend: gemeinsames Projekt erarbeiten (s. u., "Gastinstitution")

2. Informationen und Dokumente vorbereiten und an die Gastinstitution weiterleiten:

  • Ggf. Gültigkeit eines bestehenden Visums für das Gastland
  • Lebenslauf des:der Bewerbenden
  • Motivationsschreiben des:der Bewerbenden (3000 Zeichen)
  • ein Referenzschreiben aus Deutschland, z. B. von einem:r Vorgesetzten in der Heimatorganisation bzw. am Arbeitsplatz des:der Bewerbenden  

Gastinstitution:

3. Dokumente zusammenstellen:

  • Einladungsschreiben für den:die Bewerber:in für den geplanten Stipendienaufenthalt
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Gastinstitution durch einen Vereinsregisterauszug bzw. eine vergleichbare Bescheinigung in beglaubigter Übersetzung (Deutsch/Englisch)
  • Verpflichtend: eine gemeinsam von der Gastinstitution und dem:der Bewerbenden entwickelte und von beiden unterzeichnete Projektskizze (1–2 Seiten bzw. bis zu 1.800 Zeichen), die über Aufgaben und Verantwortlichkeiten des geplanten Aufenthalts informiert. Das Projekt soll auf gegenseitiges Lernen und langfristige Verankerung der Erkenntnisse in der kulturellen Praxis des:der Bewerbenden in Deutschland abzielen.
  • Vollständige Dokumente des:der Bewerbenden (s. o.)

4. Einreichen der vollständigen Bewerbung über das Bewerbungsformular

Bitte nennen Sie als Empfänger in den PDF-Schreiben:

Institut für Auslandsbeziehungen e. V. 
Alexander Rave-Stiftung 
Charlottenplatz 17 
D-70173 Stuttgart 
Deutschland 

Die Unterlagen müssen nicht per Post geschickt werden.

Bewerbungszeiträume:

Bewerbungsfrist ist der 30.09.2025. 
Frühester Stipendienbeginn ist, je nach Voraussetzung (Visum), der 01.03.2026.  
Das Ende des Stipendiums darf nicht nach dem 31. Dezember 2026 liegen.

Die Bewerber:innen werden in der Regel bis 30.11.2025 per E-Mail benachrichtigt. 

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