Kulturassistenz­programm

Stipendiatinnen nehmen an einem Workshop teil

 + + + Bewerbungszeitraum vom 6. - 21. Februar 2025 + + + 


 

Neue Wege gehen

Institutionen stärken und neue Perspektiven eröffnen: Das Kulturassistenzprogramm ist eine projektbezogene Förderung für Vereine, Verbände und Redaktionen der deutschen Minderheiten, die Nachwuchskräften Einblicke in ihre Organisation geben möchten. Gemeinsam mit den Stipendiat:innen werden dabei Kultur-, Jugend- oder Medienprojekte umgesetzt.

Die Förderung für deutsche Minderheiten im östlichen Europa und Zentralasien bietet so die Chance, außergewöhnliche Konzepte und Projektideen umzusetzen. Damit leistet sie einerseits einen Beitrag zur Unterstützung der Entwicklung der Institutionen und andererseits zur praxisnahen Qualifizierung von Nachwuchskräften. Das Stipendium kann 2025 zwischen April und November stattfinden. 

Das Programm wird vorbehaltlich der Mittelbewilligung durch das Auswärtige Amt durchgeführt. 

Stipendiat:innen über ihren Einsatz

Was beinhaltet die Förderung?

  • Organisationen der deutschen Minderheiten können im Rahmen des Programms ein innovatives Projekt oder Entwicklungsvorhaben im Kultur-, Bildungs- oder Medienbereich zur Förderung der Weiterbildung der Nachwuchskraft durchführen
  • Förderung der Nachwuchskraft in länderabhängiger Höhe von 300 bis zu 500 Euro monatlich in einem Zeitraum zwischen April und Ende November 2025
  • Weiterbildungsseminar für die Nachwuchskraft: Die Themen dieser Schulungen werden auf die Bedürfnisse und Interessen der Stipendiat:innen abgestimmt
  • Begleitung durch das ifa

In einem Bilanzierungsgespräch zum Abschluss des Projekts werden die gewonnenen Erfahrungen ausgewertet und gemeinsam reflektiert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Welche Voraussetzungen muss die antragstellende Organisation erfüllen?

  • Die Institution ist ein Verein, Verband oder eine Redaktion der deutschen Minderheit aus dem östlichen Europa, Zentralasien oder dem Kaukasus.
  • Die Organisation stellt einen Arbeitsplatz mit Computer, Telefon und E-Mail-Adresse bereit und übernimmt alle dafür anfallenden Kosten.
  • Die Institution stellt der/dem Stipendiat:in eine feste Ansprechperson zur Seite, die während des Programms unterstützt, berät und begleitet.
  • Die Nachwuchskraft erhält Einblick in die internen Strukturen der Institution, ohne in das Tagesgeschäft eingebunden zu werden. Die vollständige Konzentration auf das Projekt muss gewährleistet sein.
  • Die Auswahl der Stipendiat:innen erfolgt durch ein eigenständiges, öffentlich ausgeschriebenes Bewerbungsverfahren in Abstimmung mit dem ifa.

Welche Voraussetzungen müssen die Stipendiat:innen erfüllen?

Die Stipendiat:innen

  • sind Nachwuchskräfte der deutschen Minderheit oder ehrenamtliche Personen, die sich in den Organisationen der deutschen Minderheiten vor Ort engagieren.
  • sind mindestens 18 Jahre alt. 
  • haben sehr gute Deutschkenntnisse.
  • bringen Interesse und ein hohes Maß an Motivation mit.
  • haben konkrete persönliche und berufliche Ziele für einen Austausch mit der Institution.
  • nehmen an den durch das ifa angebotenen Weiterbildungs- und Vernetzungsmaßnahmen teil.
  • verfügen über eine eigene Zahlungsverbindung, damit eine direkte Auszahlung erfolgen kann.

Bewerbungsprozess

Wer kann sich bewerben?

Das Stipendium richtet sich an Verbände, Vereine und Redaktionen der deutschen Minderheiten im östlichen Europa, Zentralasien und dem Kaukasus. Diese möchten in Zusammenarbeit mit einer Nachwuchskraft ein innovatives Projekt oder ein Entwicklungsvorhaben im Kultur-, Jugend- oder Medienbereich umsetzen. Damit ermöglicht das Stipendium den Organisationen, engagierten jungen Menschen Einblicke in ihre Projektarbeit zu geben. 

Wo können sich Institutionen bewerben?

Institutionen können sich über das Anmeldeformular für das Programm bewerben. 

Wann kann man sich bewerben?

Eine Bewerbung für das Kulturassistenzprogramm ist ab dem 6. bis 21. Februar 2025 möglich.

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Das ifa trifft in Abstimmung mit dem jeweiligen Dachverband der Minderheit eine Auswahl aus den eingereichten Projekten. Die Entscheidungen werden per E-Mail übermittelt. Die Organisationen, die eine Zusage erhalten haben, schreiben die Position der Kulturassistenz anschließend für mindestens zwei Wochen öffentlich aus und wählen in Absprache mit dem ifa eine geeignete Person aus.

Deutsche Minderheiten

Minderheiten können zwischen den Kulturen vermitteln und Impulse für das Zusammenleben verschiedener Bevölkerungsgruppen setzen – vorausgesetzt, die Minderheiten sind gesellschaftlich anerkannt, können selbstbewusst auftreten und verfügen über attraktive Programme. Dafür müssen sie sowohl institutionell als auch personell gut aufgestellt sein. Die Programme aus dem Bereich "Deutsche Minderheiten" unterstützen deutsche Minderheiten im östlichen Europa, Kaukasus und Zentralasien als zivilgesellschaftliche Akteure und Brückenbauer. Sie fördern so ein facettenreiches, aktuelles und realistisches Deutschlandbild und leisten einen Beitrag zum europäischen Einigungsprozess und zu den kulturellen Beziehungen innerhalb und außerhalb Europas. Zu den Programmen zählen das Entsendeprogramm, das Hospitationsprogramm, das Kulturassistenzprogramm, das Social-Media-Stipendium und die Projektförderung deutsche Minderheiten.

Kontakt

Ella Tschitschigin

Koordination Stipendienprogramme

Charlottenplatz 17
D-70173 Stuttgart

Telefon: +49.711.2225.244