Förderprogramm zivik

Zivile Konfliktbearbeitung und Friedensförderung

Das Förderprogramm zivik unterstützt weltweit zivile Akteure dabei, Krisen vorzubeugen, Konflikte zu überwinden und friedliche gesellschaftliche und politische Systeme zu schaffen sowie zu stabilisieren. Mit ihrem Engagement ergänzen die Nichtregierungs­organisationen das Handeln staatlicher Akteure um wichtige Perspektiven und Akzente.

Gefördert werden Projekte der zivilen Konfliktbearbeitung und Friedensförderung von NGOs, die international, national oder lokal tätig sind. Hierzu gehören auch Maßnahmen im Rahmen der Demokratisierungshilfe sowie Maßnahmen im Rahmen der Ta’ziz-Partnerschaft für Demokratie mit ausgewählten Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens. Ergänzend werden zivilgesellschaftliche Akteure beraten, vernetzt und bei der Auswertung unterstützt.

zivik-Projekte in den sozialen Medien

An wen richtet sich das Programm?

Das Programm richtet sich an Nichtregierungs­organisationen aus Deutschland und anderen Ländern, die ein Projekt zur Stärkung lokaler Kapazitäten zur Krisenprävention, Konflikt­transformation und Stabilisierung beziehungsweise zur Gestaltung von Demokratisierungs­prozessen planen.

Was beinhaltet die Förderung?

Beratung und finanzielle Förderung für Projekte

  • Beratung bei der Projektkonzeption und Vorbereitung der Antragstellung,
  • Antragsprüfung und Förderentscheidung,
  • Bearbeitung von Mittelanforderungen und Monitoring der Projektmittel,
  • Beratung bei der Durchführung und Abrechnung,
  • Verwendungsnachweisprüfung und formaler Projektabschluss.

Vernetzung und Best Practice

  • Austausch und Vernetzung ziviler Akteure untereinander und mit Expert:innen aus Politik und Wissenschaft,
  • Aufarbeitung und Bereitstellung von Erfahrungen und Best-Practice-Beispielen,
  • Unterstützung bei der Evaluation und bei Wirkungsanalysen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Das Projekt, das gefördert werden soll, passt in eines der folgenden Förderkonzepte des Auswärtigen Amts (AA) (siehe Dokumente zum Download):
    • Unterstützung internationaler Maßnahmen auf den Gebieten der Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung,
    • Förderung von Projekten zur Demokratisierungshilfe im Rahmen der Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung.
  • Die Organisation plant, überprüft und wertet ihre Wirkungsannahmen anhand des Manuals "Monitoring von Wirkungen (movie)" aus (siehe Dokumente zum Download).
  • Die Organisation macht sich mit den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung  als rechtliche Grundlage der Förderung vertraut, unter anderem anhand des Dokuments "Frequently Asked Questions" (siehe Dokumente zum Download).
  • Die Organisation kann anhand aussagekräftiger Unterlagen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie Compliance-Regelungen (Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch sowie zur Verhinderung von Korruption, Terrorfinanzierung und ethischem Fehlverhalten) nachweisen.
  • Es sollen ausschließlich Mittel für projektbezogene Ausgaben beantragt werden. Die Organisation schöpft zunächst alle Möglichkeiten aus, Eigen- oder Drittmittel zur Finanzierung der Ausgaben einzusetzen. Alle geplanten Ausgaben für den Kalendermonat Januar können durch Eigen- oder Drittmittel abgedeckt werden.
  • Das Projekt, das gefördert werden soll, endet spätestens zum 31. Dezember des Jahres, in dem es beginnen soll (Beispiel: 01.03.2025-31.12.2025). Die beantragte Förderung überschreitet nicht 400.000 Euro; bei Anträgen von Organisationen, die bisher noch nicht gefördert wurden, überschreitet die beantragte Förderung nicht 100.000 Euro.
  • Nur in vorher anhand der Projektskizze (siehe Antragsstellung in 4 Schritten | Schritt 2) abgestimmten Fällen und nur bei Anträgen von Organisationen, die bereits in der Vergangenheit erfolgreich gefördert wurden:  Das Projekt, das gefördert werden soll, endet spätestens zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem es beginnen soll (Beispiel: 01.03.2025-31.12.2026). Die beantragte Förderung überschreitet nicht 400.000 Euro für zwölf Monate.

Ausschlusskriterien für die Antragsstellung

  • Die Organisation kann keine staatliche Registrierung nachweisen.
  • Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Antragstellung in 4 Schritten

Schritt 1: Prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden

Zunächst muss die Organisation sicherstellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden und die benötigten Nachweise vorhanden sind.

Schritt 2: Beratung durch das zivik-Team

Das zivik-Team begleitet Organisationen bereits bei der Antragstellung und bietet Unterstützung. Dafür ist es erforderlich, sich möglichst frühzeitig mit einer Projektskizze an das zivik-Team zu wenden. Die Projektskizze soll maximal drei Seiten umfassen und folgende Fragen beantworten:

  • Zu welchem Förderkonzept passt das Projekt? – Konkrete Bezugnahme zu einem der beiden Förderkonzepte des Auswärtigen Amts (siehe Dokumente zum Download).
  • Wo und in welchem Zeitraum soll das Projekt stattfinden?
  • Mit welchen Partnern / Partnerorganisationen soll das Projekt voraussichtlich durchgeführt werden?
  • Wer sind die Schlüsselakteure des Projekts (gemäß Manual "Monitoring von Wirkungen (movie)", siehe Dokumente zum Download)?
  • Welche Aktivitäten  sind geplant (gemäß Manual "Monitoring von Wirkungen (movie)", siehe Dokumente zum Download)? 
  • Welche Veränderungen sollen mit dem Projekt erreicht werden (gemäß Manual "Monitoring von Wirkungen (movie)", siehe Dokumente zum Download)?
  • Welche Ausgaben fallen an und wie soll das Projekt finanziert werden? – Grobe Kalkulation der Ausgaben sowie Angaben zu vorhandenen Eigen- und Drittmitteln.

 

Schritt 3: Antrag einreichen

Als Ergebnis des Beratungsprozesses fordert das zivik-Team ausgewählte Organisationen zur Antragstellung auf. Der Antrag besteht aus drei Dokumenten: Antragsformular, Projektplanung und Finanzierungsplan (siehe Dokumente zum Download). Der ausgefüllte Antrag wird per E-Mail an zivik(a)ifa.de geschickt.

Schritt 4: Rechtsverbindliche Antragstellung

Nach Prüfung der Anträge durch das zivik-Team müssen die Organisationen ihren Antrag zusätzlich rechtsverbindlich unterschrieben und mit allen notwendigen Anlagen per Post einreichen:

ifa - Institut für Auslandsbeziehungen
Förderprogramm zivik
Linienstraße 139/140
D-10115 Berlin

Antragsfristen

Der vollständige Antrag ist spätestens drei Monate vor Projektbeginn einzureichen, für einen Projekt­beginn im Januar oder Februar spätestens bis 1. Oktober des Vorjahres. Auch für Projekte, die zu einem späteren Zeitpunkt beginnen sollen, wird aufgrund begrenzter Kapaztitäten die Antrag­stellung bis 1. Oktober des Vorjahres empfohlen.
Bitte beachten Sie die Notwendigkeit, vorab eine Projekt­skizze einzureichen, und planen Sie vor der Antrag­stellung ausreichend Zeit für die Beratung der Projektskizze ein (siehe Antragsstellung in 4 Schritten | Schritt 2).

 

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Auf die Einreichung eines Förderantrags folgen eine Eingangsbestätigung, in der Regel spezifische Nachfragen und am Ende eine Förderzusage oder -absage. Der Vorbereitungs- und Entscheidungs­prozess zieht sich in der Regel über mehrere Wochen hin.

Kann dasselbe Projekt mehrmals durch das Förderprogramm zivik unterstützt werden?

Erfolgreiche Projekte können für einen Zeitraum von insgesamt bis zu drei Jahren gefördert werden.

Kontakt

Förderprogramm zivik

Linienstraße 139/140
D-10115 Berlin

Telefon: +49.30.284491.60
E-Mail: zivik@ifa.de
Logo des Auswärtigen Amts, © Auswärtiges Amt
Mit finanzieller Unterstützung des Auswärtigen Amts