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Künstlerkontakte

Im Rahmen des Förderprogramms "Künstlerkontakte" werden Arbeitsaufenthalte und Reisen zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler aus Entwicklungs- und Transformationsländern nach Deutschland unterstützt, wenn ein außenkulturpolitisches Interesse an der Durchführung besteht. Es soll auch deutschen Künstlern über Reisekostenzuschüsse die Möglichkeit gegeben werden, in Entwicklungs- und Transformationsländern Kontakte herzustellen. Mit der finanziellen Unterstützung von Arbeitsaufenthalten und Reisen soll die Zusammenarbeit zwischen ausländischen und deutschen Künstlern im Rahmen internationaler Projekte gefördert werden.

Bitte beachten Sie:
Das ifa kann keine Vermittlung von Ausstellungen übernehmen.

Eine Liste der geförderten KünstlerInnen des letzten Jahres finden Sie im ifa-Bericht.

Information
Die folgenden Einzelheiten zur Bewerbung und das Antragsformular stehen zum Herunterladen bereit:
 Merkblatt(PDF)
Antragsformular (RTF)

Förderungsgrundsätze
1. Das ifa kann einen finanziellen Beitrag zu den Reise- und Aufenthaltskosten für Künstler, die aus Entwicklungs- und Transformationsländern stammen und heute noch dort leben, leisten.
2. Auch deutsche Künstler können Zuschüsse für Ihre Reise- und Aufenthaltskosten in Entwicklungs- und Transformationsländer erhalten.
3. Die eingereichten Anträge werden einer Fachjury vorgelegt. Über eine Förderung wird auch unter Berücksichtigung der für diesen Zweck verfügbaren ifa- Haushaltsmittel und in Relation zu anderen Anträgen entschieden.
4. Antragsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. Zusätzlich eingereichte Materialien werden nur zurückgesandt, sofern dies keinen außerordentlichen Aufwand verursacht.
5. Die getroffene Entscheidung wird nicht begründet. Abgelehnte Anträge können nicht noch einmal eingereicht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Der Ausschuss tagt zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst). Kurzfristig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Empfehlenswert ist es, sich mindestens ein Jahr vor dem geplanten Ausstellungstermin an das Institut für Auslandsbeziehungen zu wenden.
7. Eine bereits begonnene Ausstellung kann nicht gefördert werden.
8. Eine finanzielle Förderung sowohl durch das Auswärtige Amt oder Goethe- Institut und durch das Institut für Auslandsbeziehungen ist aus haushaltsrechtlichen Gründen unzulässig.
9. Bei der Durchführung eines Projektes können nur solche Ausgaben aus Fördermitteln getätigt werden, die mit den allgemeinen Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung in Einklang stehen (siehe www.gesetze-im-internet.de/bho)

Förderungsvoraussetzungen
1. Hoher Qualitätsstandard des künstlerischen Projektvorhabens.
2. Das Projektvorhaben darf nicht im kommerziellen Rahmen realisiert werden (z.B. nicht in Privatgalerie)
3. Wichtiger Förderaspekt ist die künstlerische und inhaltliche Zusammenarbeit deutscher und ausländischer Künstlerinnen und Künstler
4. Mit der Antragstellung gelten die im Merkblatt aufgeführten Förderungsgrundsätze und -voraussetzungen als akzeptiert.

Erforderliche Antragsunterlagen
1. Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
2. Bildmaterial in gedruckter Form (wie Kataloge, Fotos o.ä.) über das zu fördernde Projekt, sowie über vorherige künstlerische Arbeiten (Anschauungsmaterial auf CD oder DVD kann nicht berücksichtigt werden)
3. Je 3 Vergleichsangebote für Flugkosten
4.
Lebensläufe aller Künstler/ innen für die Förderung beantragt wird
5. Schriftliche Einladung der Ausstellungsinstitution
6. Schriftliche Informationen über die Ausstellungsinstitution (z.B. Finanzierung)

Bewerbungsfristen
Der Antrag mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen muss dem ifa spätestens am 31. Januar oder am 15. August vorliegen, um zu den jeweiligen Sitzungen des Fachausschusses zugelassen zu werden.
Der Frühjahrsausschuss entscheidet über Anträge, die ab dem 2. Halbjahr des selben Jahres durchgeführt werden. Im Herbstausschuss wird über Anträge für das jeweils nächste Jahr entschieden.
Die Antragsunterlagen können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Das Logo des ifa wird elektronisch zugemailt. Bei geförderten Projekten ist das Logo in sämtlichen projektbezogenen Medien (Printmedien, Internet, etc.) zu verwenden.
Wir veröffentlichen die geförderten Projekte in unserem Jahresbericht und auf unserer Website. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie uns regelmäßig über Ihr Projekt auf dem Laufenden halten. Zudem benötigen wir von geförderten Projekten eine rechtefreie Abbildung für die Veröffentlichung.

Kontakt
Institut für Auslandsbeziehungen e.V.
Abteilung Kunst
Friedolf Schiek
Charlottenplatz 17
D-70173 Stuttgart
Fon +49 / (0)711 / 2225-170
Fax +49 / (0)711 / 2225-194
schiek( at )ifa.de


Projekte (Auswahl)



© Stiftung DKM | Ai Weiwei
Ai Weiwei
Barely Something

19.03. - 20.09.2010
Museum DKM, Galerie DKM, Duisburg
www.stiftung-dkm.de




Territory of Intimacy// Transcaucasian identification
21.10. – 27.10.2009
Museum of Modern Art, Yerevan, Armenien
www.acsl.am/~




THERE IS NO I IN TEAM
15.10. – 17.10.2009
Program e.V., Berlin
www.berlin-china-bridge.com/~




Der Banyanbaum
Kunst & Begegnung

11.09. – 01.11.2009
Galerie im Körnerpark, Berlin Neukölln
www.körnerpark.de




Kunst der Begegnung 3
23.08. – 24.08.2009
Workshop Theaterhaus Hildesheim
28.08. – 29.08.2009
Liveperformances in der Gebläsehalle
www.ideenstiftung.org




Dissolving absolute Structures
Mona Vatamanu/Florin Tudor
28.06. – 02.08.2009
Kunstverein Ludwigsburg
www.kunstverein-ludwigsburg.de


 

 
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