
Künstlerkontakte
Im Rahmen des Förderprogramms "Künstlerkontakte" werden Arbeitsaufenthalte und Reisen zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler aus Entwicklungs- und Transformationsländern nach Deutschland unterstützt, wenn ein außenkulturpolitisches Interesse an der Durchführung besteht. Es soll auch deutschen Künstlern über Reisekostenzuschüsse die Möglichkeit gegeben werden, in Entwicklungs- und Transformationsländern Kontakte herzustellen. Mit der finanziellen Unterstützung von Arbeitsaufenthalten und Reisen soll die Zusammenarbeit zwischen ausländischen und deutschen Künstlern im Rahmen internationaler Projekte gefördert werden.
Bitte beachten Sie: Das ifa kann bei der Planung dieser Vorhaben keine Vermittlungsrolle übernehmen.
Information Die folgenden Einzelheiten zur Bewerbung und das Antragsformular stehen zum Herunterladen bereit: • Merkblatt(PDF) • Antragsformular (RTF) Förderungsgrundsätze 1. Das ifa kann einen finanziellen Beitrag zu den Reise- und Aufenthaltskosten für Künstler, die aus Entwicklungs- und Transformationsländern stammen und heute noch dort leben, leisten. 2. Auch deutsche Künstler können Zuschüsse für ihre Reise- und Aufenthaltskosten in Entwicklungs- und Transformationsländer erhalten. 3. Die eingereichten Anträge werden einer Fachjury vorgelegt. Über eine Förderung wird auch unter Berücksichtigung der für diesen Zweck verfügbaren ifa- Haushaltsmittel und in Relation zu anderen Anträgen entschieden. 4. Der Ausschuss, der über die zu fördernden Projekte entscheidet, tagt zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst). Abgabefrist für die Bewerbung mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen ist der 31. Januar (Frühjahrsausschuss) und 15. August (Herbstausschuss), gültig ist der Poststempel. Anträge, die nach dem Bewerbungsschluss eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden. 5. Die getroffene Entscheidung wird nicht begründet. Abgelehnte Anträge können nicht noch einmal eingereicht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 6. Ein bereits vor der Bewilligung begonnenes Projekt kann nachträglich nicht mehr gefördert werden. Kosten, die vor der Bewilligung angefallen sind, können nachträglich nicht mehr gefördert werden. 7. Projekte von Studierenden können nicht gefördert werden (Studierenden wird empfohlen sich an den DAAD zu wenden). 8. Bei der Durchführung eines Projektes können nur solche Ausgaben aus Fördermitteln getätigt werden, die mit den allgemeinen Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung in Einklang stehen (siehe www.gesetze-im-internet.de/bho) 9. Eine finanzielle Förderung sowohl durch das Auswärtige Amt oder Goethe- Institut und durch das Institut für Auslandsbeziehungen ist aus haushaltsrechtlichen Gründen unzulässig. 10. Antragsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. Zusätzlich eingereichte Materialien werden nur zurückgesandt, sofern dies keinen außerordentlichen Aufwand verursacht. Förderungsvoraussetzungen 1. Hoher Qualitätsstandard des künstlerischen Projektvorhabens. 2. Das Projektvorhaben darf nicht im kommerziellen Rahmen realisiert werden (keine kommerzielle Ausstellungsinstitution oder Privatgalerie). 3. Wichtiger Förderaspekt ist die künstlerische und inhaltliche Zusammenarbeit deutscher und ausländischer Künstlerinnen und Künstler 4. Mit der Antragstellung gelten die im Merkblatt aufgeführten Förderungsgrundsätze und -voraussetzungen als akzeptiert. Erforderliche Antragsunterlagen 1. Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular 2. Bildmaterial in gedruckter Form (wie Kataloge, Fotos o.ä.) über das zu fördernde Projekt, sowie über vorherige künstlerische Arbeiten (Anschauungsmaterial auf CD oder DVD kann nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen: Performances und Videoarbeiten) 3. Je 3 Vergleichsangebote für Flugkosten 4. Lebensläufe aller Künstler/ innen für die Förderung beantragt wird 5. Schriftliche Einladung der Ausstellungsinstitution 6. Schriftliche Informationen über die Ausstellungsinstitution (z.B. Finanzierung) Bewerbungsfristen Abgabefrist für die Bewerbung mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen ist der 31. Januar (Frühjahrsausschuss) und der 15. August (Herbstausschuss), gültig ist der Poststempel. Anträge die nach Bewerbungsschluss eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden. Der Frühjahrsausschuss entscheidet über Projekte, die ab Juni desselben Jahres stattfinden. Im Herbstausschuss wird über Anträge für das jeweils nächste Jahr entschieden. Die Antragsunterlagen können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Das Logo des ifa wird elektronisch übermittelt. Bei geförderten Projekten ist das Logo in sämtlichen projektbezogenen Medien (Printmedien, Internet, etc.) zu verwenden. Wir veröffentlichen die geförderten Projekte in unserem Jahresbericht und auf unserer Website. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie uns regelmäßig über Ihr Projekt auf dem Laufenden halten. Zudem benötigen wir von geförderten Projekten eine rechtefreie Abbildung für die Veröffentlichung. Kontakt Institut für Auslandsbeziehungen e.V. Abteilung Kunst Friedolf Schiek Charlottenplatz 17 D-70173 Stuttgart Fon +49 / (0)711 / 2225-170 Fax +49 / (0)711 / 2225-194 schiek( at )ifa.de
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Projekte (Auswahl) 
6. Berlin Biennale für zeitgenössische Kunst 11.06. – 08.08.2010 KW Institute for Contemporary Art und weitere Orte, Berlin www.berlinbiennale.de Foto: Nilbar Güreş. Unknown Sports, Performance © Courtesy Nilbar Güreş 

U(DYS)TOPIA 27.05. – 09.06.2010 Hochschule für Bildende Künste, Dresden 12.06. – 22.06.2010 Freies Museum, Berlin 01.10. – 29.10.2010 Neues Kunstforum, Köln www.udystopia.com 

Hella Gerlach, Roman Schramm DIE FUGE – LA CUEVA DE CRISTAL 21.03. – 28.03.2010 Mark Morgan Perez Garage, Buenos Aires www.ramona.org.ar/node/30971 

Ai Weiwei Barely Something 19.03. – 20.09.2010 Museum DKM, Galerie DKM, Duisburg www.stiftung-dkm.de Foto: © Stiftung DKM | Ai Weiwei 
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