
Ausstellungen deutscher und in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler im Ausland Ausstellungsvorhaben zeitgenössischer in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler im Ausland oder ihre Beteiligung an internationalen Biennalen können unter bestimmten Voraussetzungen durch das Institut für Auslandsbeziehungen gefördert werden. Bei der Planung dieser Vorhaben kann das Institut für Auslandsbeziehungen keine Vermittlungsrolle übernehmen. Anträge auf finanzielle Unterstützung in den Bereichen Transportkosten, Reisekosten und Mietkosten für technisches Equipment müssen mit Finanzierungsplan, Kostenvoranschlägen, Einladung der ausstellenden Institution sowie Biographie und Abbildungsmaterial fristgemäß beim Institut für Auslandsbeziehungen eingehen. Information Die folgenden Einzelheiten zur Bewerbung und das Antragsformular stehen zum Herunterladen bereit: • Merkblatt (PDF) • Antragsformular (RTF) Förderungsgrundsätze 1. Geleistet werden können finanzielle Beiträge zu Transport, Reise- und Aufenthaltskosten der Künstlerinnen und Künstler, sowie zu Mietkosten für technische Geräte, die für die Ausstellungspräsentation benötigt werden. 2. Der Ausschuss tagt zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst). Abgabefrist ist der 31. Januar und der 15. August (gültig ist der Poststempel). Anträge die nach Bewerbungsschluss eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden. 3. Die eingereichten Anträge werden einer Fachjury vorgelegt. Über eine Förderung wird auch unter Berücksichtigung der für diesen Zweck verfügbaren ifa-Haushaltsmittel und in Relation zu anderen Anträgen entschieden. 4. Die getroffene Entscheidung wird nicht begründet. Abgelehnte Anträge können nicht noch einmal eingereicht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Eine bereits vor der Bewilligung begonnene Ausstellung kann nachträglich nicht mehr gefördert werden. Kosten die vor der Bewilligung angefallen sind, können nachträglich nicht mehr gefördert werden. 6. Bei Künstlerinnen und Künstlern, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine Ausstellungsförderung im Heimatland unzulässig 7. Ausstellungsprojekte von Studenten können nicht gefördert werden (Studenten wird empfohlen sich an den DAAD zu wenden). 8. Bei der Durchführung eines Projektes können nur solche Ausgaben aus Fördermitteln getätigt werden, die mit den allgemeinen Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung in Einklang stehen (siehe www.gesetze-im-internet.de/bho). 9. Eine finanzielle Förderung sowohl durch das Auswärtige Amt, das Goethe-Institut und das Institut für Auslandsbeziehungen ist aus haushaltsrechtlichen Gründen unzulässig. 10. Antragsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. Zusätzlich eingereichte Materialien werden nur zurückgesandt, sofern dies kein außerordentlichen Aufwand verursacht. Förderungsvoraussetzungen 1. Hoher Qualitätsstandard des künstlerischen Projektvorhabens 2. Einladung/Nachfrage durch eine bedeutende ausländische Ausstellungsinstitution (keine kommerzielle Ausstellungsinstitution oder Privatgalerie). Das Projektvorhaben darf nicht im kommerziellen Rahmen realisiert werden. 4. Das Ausstellungsprojekt muss eindeutig als ein Beitrag der deutschen Kulturszene im Rahmen Auswärtiger Kulturpolitik erkennbar sein. 5. Nennenswerte Eigenleistungen durch die veranstaltende ausländische Institution 6. Mit der Antragstellung gelten die im Merkblatt aufgeführten Förderungsgrundsätze und -voraussetzungen als akzeptiert. Erforderliche Antragsunterlagen 1. Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular 2. Bildmaterial in gedruckter Form (Kataloge, Fotos o.ä.) über das zu fördernde Projekt, sowie über vorherige künstlerische Arbeiten. (Anschauungsmaterial auf CD oder DVD kann nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen: Performances, Videoarbeiten) 3. Je 3 Vergleichsangebote für Flug- und Transportkosten, sowie ggf. für Mietkosten für technische Geräte zur Präsentation der Ausstellung 4. Lebensläufe aller Künstlerinnen und Künstler, für die Förderung beantragt wird 5. Schriftliche Einladung der ausländischen Ausstellungsinstitution 6. Schriftliche Informationen über die Ausstellungsinstitution (z. B. Finanzierung) Bewerbungsfristen Abgabefrist für die Bewerbung mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen ist der 31. Januar (Frühjahrsausschuss) und der 15. August (Herbstausschuss), gültig ist der Poststempel. Anträge die nach Bewerbungsschluss eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden. Der Frühjahrsausschuss entscheidet über Ausstellung, die ab Juni desselben Jahres stattfinden. Im Herbstausschuss wird über Anträge für das jeweils nächste Jahr entschieden. Die Antragsunterlagen können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bei geförderten Projekten ist das Logo in sämtlichen projektbezogenen Medien (Printmedien, Internet, etc.) zu verwenden. Des Weiteren muss das Logo des ifa auch in den Ausstellungsräumen sichtbar sein. Das Logo wird elektronisch zugemailt. Wir veröffentlichen die geförderten Projekte in unserem Jahresbericht und auf unserer Website. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie uns regelmäßig über Ihr Projekt auf dem Laufenden halten. Zudem benötigen wir von geförderten Projekten eine rechtefreie Abbildung für die Veröffentlichung. Kontakt Institut für Auslandsbeziehungen Abteilung Kunst Frau Ingrid Klenner Charlottenplatz 17 70173 Stuttgart Tel. +49 / (0)711 / 2225-171 Fax +49 / (0)711 / 2225-194 klenner( at )ifa.de Telefonische Sprechzeiten für Beratungs- und Informationsgespräche zur Ausstellungsförderung: Mo-Fr 10-12 Uhr (Ausnahmen nach Vereinbarung)
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Förderungen (Auswahl) 
São Paulo Biennale Gabriel Acevedo, Andrea Büttner, Filipa César, Tacita Dean, Harun Farocki, Simon Fujiwara, Isa Genzken, Andrea Geyer, Douglas Gordon, Gustav Metzger, Susan Philipsz, Manfred Pernice, Adrian Piper, Anri Sala, Yoel Vazquez 25.09. – 12.12.2010 São Paulo, Brasilien www.fbsp.org.br


Liverpool Biennale Diego Hernández 18.09. – 28.11.2010 Liverpool, Großbritannien www.biennial.com 

Survival Kit Laura Horelli, Angela Melitopoulos, Eleonore de Montesquiou, Meggie Schneider, Isabell Spengler, Tanja Ostojic, Gitte Villesen 04.09. – 11.9.2010 Riga, Lettland www.lcca.lv 

Gwangju Biennale Thomas Bayrle, Kerstin Bratsch, Harun Farocki, Hans-Peter Feldmann, Katharina Fritsch, Ruprecht Geiger, Hermann Glockner, Tom Holert, Konrad Klapheck, Gustav Metzger 03.09. – 07.11.2010 Gwangju, Korea www.gb.or.kr 

Nora Bibel, Marei Wenzel 07.06. – 13.06.2010 An Dinh Palace Hué, Vietnam www.deutschland-in-vietnam.de 

Ulrike Ottinger Cycle Ulrike Ottinger 14.04. – 25.04.2010 Centre national d'art et de culture Georges Pompidou Paris, Frankreich www.centrepompidou.fr 
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