
Ausstellungen in Deutschland lebender Künstler im Ausland Ausstellungsvorhaben zeitgenössischer in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler im Ausland oder ihre Beteiligung an internationalen Biennalen können unter bestimmten Voraussetzungen durch das Institut für Auslandsbeziehungen gefördert werden. Bei der Planung dieser Vorhaben kann das Institut für Auslandsbeziehungen keine Vermittlungsrolle übernehmen. Anträge auf finanzielle Unterstützung in den Bereichen Transport, Versicherung oder Fahrtkosten mit Finanzierungsplan, Kostenvoranschlägen, Einladung der ausstellenden Institution sowie Biographie und Abbildungsmaterial müssen fristgemäß beim Institut für Auslandsbeziehungen eingehen.
Eine Liste der geförderten KünstlerInnen des letzten Jahres finden Sie im ifa-Bericht Information Die folgenden Einzelheiten zur Bewerbung und das Antragsformular stehen zum Herunterladen bereit: • Merkblatt (PDF) • Antragsformular (RTF) Förderungsgrundsätze 1. Geleistet werden können finanzielle Beiträge zu Transport, Versicherung, Reise- und Aufenthaltskosten der Künstler, sowie zu Mietkosten für technische Geräte, die für die Ausstellungspräsentation benötigt werden. 2. Der Ausschuss tagt zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst). Anträge müssen dem Institut für Auslandsbeziehungen bis zum 31. Januar oder 15. August vorliegen (gültig ist der Poststempel). Anträge die nach der deadline eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden. 3. Die eingereichten Anträge werden einer Fachjury vorgelegt. Über eine Förderung wird auch unter Berücksichtigung der für diesen Zweck verfügbaren ifa-Haushaltsmittel und in Relation zu anderen Anträgen entschieden. 4. Die getroffene Entscheidung wird nicht begründet. Abgelehnte Anträge können nicht noch einmal eingereicht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Eine bereits vor der Bewilligung begonnene Ausstellung kann nachträglich nicht mehr gefördert werden. Kosten die vor der Bewilligung angefallen sind, können nachträglich nicht mehr gefördert werden. 6. Bei Künstlern die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine Ausstellungsförderung im Heimatland unzulässig 7. Ausstellungsprojekte von Studenten können nicht gefördert werden (Studenten wird empfohlen sich an den DAAD zu wenden). 8. Bei der Durchführung eines Projektes können nur solche Ausgaben aus Fördermitteln getätigt werden, die mit den allgemeinen Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung in Einklang stehen (siehe www.gesetze-im-internet.de/bho). 9. Eine finanzielle Förderung sowohl durch das Auswärtige Amt, das Goethe-Institut und das Institut für Auslandsbeziehungen ist aus haushaltsrechtlichen Gründen unzulässig. 10. Antragsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. Zusätzlich eingereichte Materialien werden nur zurückgesandt, sofern dies kein außerordentlichen Aufwand verursacht. Förderungsvoraussetzungen 1. Hoher Qualitätsstandard des künstlerischen Projektvorhabens. 2. Einladung/Nachfrage durch eine bedeutende ausländische Ausstellungsinstitution (keine kommerzielle Ausstellungsinstitution / Privatgalerie). Das Projektvorhaben darf nicht im kommerziellen Rahmen realisiert werden 4. Das Ausstellungsprojekt muss eindeutig als ein Beitrag der deutschen Kulturszene im Rahmen Auswärtiger Kulturpolitik erkennbar sein. 5. Nennenswerte Eigenleistungen durch die veranstaltende ausländische Institution. 6. Mit der Antragstellung gelten die im Merkblatt aufgeführten Förderungsgrundsätze und -voraussetzungen als akzeptiert. Erforderliche Antragsunterlagen 1. Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular. 2. Bildmaterial in gedruckter Form (wie Kataloge, Fotos o.ä.) über das zu fördernde Projekt, sowie über vorherige künstlerische Arbeiten. (Anschauungsmaterial auf CD oder DVD kann nicht berücksichtigt werden). 3. Je 3 Vergleichsangebote für Flug- und Transportkosten, sowie ggf. für Mietkosten für technische Geräte zur Präsentation der Ausstellung. 4. Lebensläufe aller Künstler/innen für die Förderung beantragt wird 5. Schriftliche Einladung der ausländischen Ausstellungsinstitution. 6. Schriftliche Informationen über die Ausstellungsinstitution (z. B. Finanzierung) Bewerbungsfristen Der Antrag mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen muss dem ifa spätestens am 31. Januar oder am 15. August vorliegen, um zu den jeweiligen Sitzungen des Fachausschusses zugelassen zu werden. Anträge die nach der deadline eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden. Der Frühjahrsausschuss (Abgabefrist 31. Januar) entscheidet über Ausstellung, die ab Juni des selben Jahres stattfinden. Im Herbstausschuss (Abgabefrist 15. August) wird über Anträge für das jeweils nächste Jahr entschieden. Die Antragsunterlagen können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bei geförderten Projekten ist das Logo in sämtlichen projektbezogenen Medien (Printmedien, Internet, etc.) zu verwenden. Des Weiteren muss das Logo des ifa auch in den Ausstellungsräumen sichtbar sein. Das Logo wird elektronisch zugemailt. Wir veröffentlichen die geförderten Projekte in unserem Jahresbericht und auf unserer Website. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie uns regelmäßig über Ihr Projekt auf dem Laufenden halten. Zudem benötigen wir von geförderten Projekten eine rechtefreie Abbildung für die Veröffentlichung. Kontakt Institut für Auslandsbeziehungen Abteilung Kunst Frau Ingrid Klenner Charlottenplatz 17 70173 Stuttgart Tel. +49 / (0)711 / 2225-171 Fax +49 / (0)711 / 2225-194 klenner( at )ifa.de Telefonische Sprechzeiten für Beratungs- und Informationsgespräche zur Ausstellungsförderung: Mo-Fr 10-12 Uhr (Ausnahmen nach Vereinbarung)
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Förderungen (Auswahl) 
Carsten Höller 06.02. – 25.04.2010 museum boijmans van beuningen Rotterdam, Niederlande www.boijmans.nl


Tino Sehgal 29.01. – 10.03.2010 Solomon R. Guggenheim Museum New York, USA www.guggenheim.org


Barbara Hoegner Horizontal City / Vertical Village Living with Le Corbusier in Chandigar and Berlin 25.11. – 2.12.2009 Government Museum and Art Gallery Chandigar, Indien chdmuseum.nic.in 

Nevin Aladag, Daniela Brahm, Rui Calcada Bastos, Ingo Gerken, Thom Kubli, Lars Ramberg, Karin Sander, Daniel Seiple building berlin 18.09. – 23.01.2010 Kitchener-Waterloo Art Gallery Ontario, Kanada www.kwag.ca/en 

Danica Dakic, Sabine Kacunko, Vera Lossau, Rita McBride, Björn Melhüs, Klaus Mettig Organ Mix 18.9. – 15.11.2009 Total Museum of Contemporary Art Seoul, Korea www.totalmuseum.org 

Rosa Barba, Thomas Bayrle, Mike Bouchet, Hans-Peter Feldmann, Tamara Grcic, Carsten Höller, Tobias Rehberger, Wolfgang Tillmans, Ulla von Brandenburg, Tian Tian Wang 53. Biennale Venedig 7.6. – 22.11.2009 Venedig, Italien www.labiennale.org 

Nevin Aladag, KP Bremer, Danica Dakic, Hans-Peter Feldmann, Marwan, Marina Naprushkina, Nam June Paik, Simon Wachsmuth 11. Istanbul Biennale 12.9. – 8.11.2009 Istanbul, Türkei www.iksv.org

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